Das Abitur (von lateinisch abiturus, Partizip Futur von abire ‚weggehen‘: ‚derjenige, der weggehen wird‘),[1] umgangssprachlich oft mit „Abi“ abgekürzt,[2] bezeichnet den höchsten Schulabschluss in Deutschland und damit eine allgemeine Hochschulreife. Mit dem Abitur wird die Studierfähigkeit bescheinigt. Es berechtigt zur Bewerbung um einen Studienplatz an sämtlichen Hochschulen in Europa, die jedoch zusätzliche Anforderungen stellen können.
Im Unterschied zum Abitur schränkt ein fachgebundenes Abitur bzw. die fachgebundene Hochschulreife, abgekürzt auch als Fachabitur, die Studierfähigkeit ein auf jene Studiengänge an Universitäten, die im Abschlusszeugnis ausgewiesen sind. Als Fachabitur wird umgangssprachlich auch das Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife bezeichnet für ein Studium an Fachhochschulen.
Während der Begriff Abitur für die Reifeprüfung erst nach 1945 und begrenzt auf die Bundesrepublik Deutschland vom Gesetzgeber in Gebrauch gesetzt wurde, kam bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts der Begriff Abiturienten auf, mit dem die Absolventen einer schulischen Einrichtung benannt wurden. Der älteste bekannte Beleg findet sich 1771 im Fürstentum Bayreuth.[3] Im Gebiet des Deutschen Bundes verschwand der akademische Grad des (zu diesem Zeitpunkt längst so genannten) Bakkalaureus um 1820, da die Matura bzw. in Preußen das Abitur nun dessen Zweck erfüllte. In der Vorgeschichte des Schulwesens war, vor allem im 18. Jahrhundert, der Unterschied zwischen Universitäten und Akademischen Gymnasien immer mehr verschwommen.
Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch allein über die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen mit dem Abiturreglement von 1788 durch den Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz die Abgangsprüfung. Die Prüfung selbst wurde auch in Preußen weiterhin Maturitätsprüfung genannt, während der Begriff Abiturreglement die Zugangsberechtigung zur Hochschule der Schulabgänger (Abiturienten) regelte. Dieses Reglement geht auf Carl Ludwig Bauer zurück, der am Lyceum Hirschfeld 1776 zum ersten Mal ein besonderes Examen einführte, mit dem Schulabgänger auf ihre Hochschulreife geprüft wurden.[4] Auch Johann Heinrich Ludwig Meierotto wirkte zu dieser Zeit als Rektor des Joachimsthalschen Gymnasiums Berlin in dieselbe Richtung.