Ausbildungsberuf


Ausbildungsberufe sind die beruflichen Tätigkeiten, die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System erlernt werden können. Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.

Die frühere Bezeichnung „Lehrling“ wurde 1971 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) durch die Bezeichnung „Auszubildender“ abgelöst.

Ausbildungsberufe werden immer wieder in Ausbildungsordnungen nach dem BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) staatlich anerkannt. Die durch die Ausbildung zu erwerbenden Befähigungen werden durch das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnung festgelegt. Wichtige Grundlagen zu den Ausbildungsordnungen finden sich in § 4 und § 5 des BBiG.

Einige Berufe, insbesondere die Gesundheitsfachberufe, sind in speziellen Gesetzen geregelt (beispielsweise Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Notfallsanitätergesetz).

Die anerkannten Ausbildungsberufe werden in einem Verzeichnis geführt, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben wird.

Beamte in einer Laufbahnausbildung sind Anwärter im Vorbereitungsdienst. Die Rechtsgrundlage dazu ist in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder sowie speziellen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen enthalten.