Ausgabe (Rechnungswesen)


Ausgaben sind im kaufmännischen Rechnungswesen Verminderungen des Geldvermögens und damit eine Stromgröße. Komplementärbegriff ist die Einnahme.[2]

Ausgaben und Einnahmen sind nicht dasselbe wie Auszahlungen und Einzahlungen.[3] Erstere ändern den Geldvermögensbestand, letztere den Zahlungsmittelbestand. Einnahmen und Ausgaben sind auch nicht identisch mit den Erträgen und Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Kameralistik ist der Begriff "Ausgabe" mit einer anderen, sich nicht mit der betriebswirtschaftlichen Bedeutung deckenden Bedeutung bekannt.

Eine Ausgabe im betriebswirtschaftlichen Sinne vermindert das Netto-Geldvermögen eines Unternehmens. Ausgaben setzen sich zusammen aus den Auszahlungen, den Abgängen kurzfristiger Forderungen (einschließlich Wertpapiere) und den Zugängen kurzfristiger Verbindlichkeiten. Die Begriffe Einnahme und Ausgabe gehören zur Geldvermögensebene (sie betrachtet Bestandsgrößen).[4]

Ausgaben und Auszahlungen fallen nur dann zusammen, wenn eine Transaktion sowohl den Zahlungsmittelbestand als auch das Geldvermögen eines Wirtschaftssubjekts verändert. So führt der Geschäftsvorfall eines Barkaufs sowohl zur Minderung des Kassenbestands als auch zur Minderung des Geldvermögens.

Auszahlungen und Ausgaben fallen dagegen nicht zusammen, wenn Kreditvorgänge stattfinden. Wird der Wareneinkauf mit Zahlungsziel getätigt, so erhöhen sich durch diesen Lieferantenkredit die Kreditoren (Verbindlichkeiten) und führen zu einer Verringerung des Geldvermögens, lassen aber den Zahlungsmittelbestand noch unverändert. Es liegt dann eine Ausgabe, aber keine Auszahlung vor. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst, wenn die auf Ziel ("auf Rechnung") gekaufte Ware bezahlt wird. Die Zahlung der Rechnung mindert sowohl den Zahlungsmittelbestand als auch die Verbindlichkeiten und lässt damit das Geldvermögen unverändert: Auszahlung, aber keine Ausgabe.[5]

Ausgabenlose Auszahlungen verringern den Zahlungsmittelbestand und die Verbindlichkeiten oder erhöhen die Forderungen. Auszahlungslose Ausgaben berühren nicht den Zahlungsmittelbestand und verändern ausschließlich das Geldvermögen.[6]


AufwandErtragKostenLeistungErlösAusgabeEinnahmeAuszahlungEinzahlungGesamtvermögenbetriebsnotwendiges VermögenGeldvermögenKasse
Abgrenzung der Grundbegriffe des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens hinsichtlich des Gesamtvermögens, des betriebsnotwendigen Vermögens, des Geldvermögens und der Kasse.[1]