Autor


Autor oder weiblich auch Autorin (von lateinisch auctorUrheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“), auch Verfasser (bzw. Verfasserin), bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschaffen hat. Diese Person hat die Autorschaft an dem Werk (siehe auch Anerkennung der Urheberschaft, Mehrautorenschaft, Schöpfungshöhe). Autoren sind Urheber von Werken. Meistens handelt es sich dabei um sprachliche Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Die Werke können auch illustriert sein und mehr Bilder als Text enthalten, beispielsweise Bilderbücher, Comics oder Fotoromane.

Daneben und mit ähnlich rechtlichem Beiklang werden auch Urheber von nicht literarischen Werken als „Autoren“ bezeichnet, etwa von Software, Autorenfilmen oder Musik. Erfinder von modernen Gesellschaftsspielen (Autorenspiele: englisch German-style games „Spiele im deutschen Stil“) werden als „Spieleautor“ bezeichnet. Im Regelwerk der Zoologie (Tierkunde) gilt traditionellerweise der Erstbeschreiber einer Tierart als ihr eigentlicher „Autor“.

Das Verständnis von Autorschaft ist geschichtlichen Veränderungen unterworfen. Im Mittelalter verwiesen die Begriffe Autor und Autorität mit großer Selbstverständlichkeit aufeinander. Der Rechtssprache entstammend, bezeichnete auctor den Urheber, Verfasser oder Sachwalter eines Werkes. Dabei schloss die Wortbedeutung, anders als in der Neuzeit, grundsätzlich den Aspekt der Autorität (auctoritas) ein: Verfasser waren gemeint, die hohes Ansehen erworben und breite Anerkennung gefunden hatten.[1]