Die Bürgergemeinde (französisch bourgeoisie und commune bourgeoise, italienisch patriziato, rätoromanisch vischnanca burgaisa; je nach Kanton auch Burger-, Ortsbürger- oder Ortsgemeinde) ist eine Personalkörperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts, die heute noch in rund der Hälfte der Schweizer Kantone vorkommt. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich natürliche Personen an, die den Status des Bürgers und damit das Heimatrecht der (Bürger-)Gemeinde besitzen.
Die Bürgergemeinden sind zu unterscheiden von den politischen Gemeinden (auch Einwohnergemeinden genannt) und den Kirchgemeinden.
Bürgergemeinden kommen derzeit noch in vierzehn Kantonen vor, nämlich in Bern, Uri, Obwalden (nur in der Gemeinde Engelberg), Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Wallis und Jura.[1] Flächendeckend neben den politischen Gemeinden (Einwohnergemeinden) gibt es die Bürgergemeinden heute allerdings nur noch in den fünf Kantonen Uri, Zug, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft; in den andern genannten Kantonen sind sie ganz unterschiedlich stark vertreten.
In einigen Kantonen trägt die Bürgergemeinde andere Bezeichnungen. Im Kanton Bern[2][3] und im Kanton Wallis[2] heisst sie Burgergemeinde, in den Kantonen Uri, Aargau und Thurgau Ortsbürgergemeinde[2] und im Kanton St. Gallen Ortsgemeinde;[2] im Kanton Glarus hiess sie bis zum Inkrafttreten der Gemeindereform 2011 Tagwen. In der Westschweiz sind die Begriffe bourgeoisie (im französischsprachigen Teil des Kantons Wallis) bzw. commune bourgeoise (französischsprachiger Teil des Kantons Bern sowie Kanton Jura) geläufig, im Kanton Tessin trägt die Bürgergemeinde den Namen patriziato. In den rätoromanischsprachigen Gegenden des Kantons Graubünden spricht man von vischnanca burgaisa; hier entstanden die Bürgergemeinden aus den vicinanze (Nachbarschaften) und sind deren Rechtsnachfolger.