Begründung


Als Begründung oder Rechtfertigung (altgriechisch λόγον διδόναι logon didonai, engl.: justification) wird in der Philosophie die Darlegung von Gründen für eine These verstanden. In der strengen logischen Form spricht man von einem Beweis. Im 20. Jahrhundert sehr prominent ist der Versuch, Begründung durch wissenschaftliche Erklärung zu erreichen. Ein jüngerer Sonderfall sind Argumentationen, die im rationalen Dialog zur Zustimmung gebracht werden können. Begründungsversuche, die zu einem letzten, unumstößlichen Grund gelangen wollen, wurden zuletzt vor allem unter dem Stichwort Letztbegründung diskutiert.

Nach dem üblichen Sprachgebrauch können vor allem Urteile und Entscheidungen begründet werden. Begründen kann nach Wolfgang Kuhlmann dabei als ein fünfstelliges Prädikat aufgefasst werden: Person A begründet das Urteil U oder Entscheidung E im Hinblick auf den Geltungsanspruch G durch das Argument Z für den Adressaten B. Das Zustandekommen einer Begründung ist an folgende Bedingungen gebunden:

Die Funktion von Begründung wird oft bestimmt als ein Mittel, wahre Meinungen oder richtige Entscheidungen zu ermöglichen. An dieser Auffassung wird kritisiert, dass Aussagen oder Entscheidungen durch Begründungen nicht wahrer bzw. richtiger werden als sie sind. Bei Begründungen gehe es daher eher um Sicherheit und Kontrolle. Sie verschaffen uns größere Gewissheit, dass eine Aussage wahr oder eine Handlung richtig ist.[1]

Begründungen erfolgen durch Rekurs auf etwas anderes als das zu Begründende. Zu unterscheiden sind dabei nach Kuhlmann die Begründung durch Ableitung und die reflexive Begründung (durch transzendentale Argumente).

Die Begründung durch Ableitung stellt den Standardtyp der Begründung dar. Er liegt vor, wenn ein problematisches x (Urteil oder Entscheidung) durch ein oder mehrere unproblematische y (deduktiv oder induktiv) gefolgert wird. Dabei kann zwischen linearen und kohärentistischen Begründungen unterschieden werden. Lineare Begründungen sind durch eine Begründungsrichtung ausgezeichnet: ein bestimmtes y soll als Fundament für x dienen und nicht umgekehrt. Bei kohärentistischen Begründungen fällt die Auszeichnung der Begründungsrichtung fort: x gilt als begründet, wenn es als Knotenpunkt in einem Netzwerk von wechselseitigen Beziehungen von mehreren y verstanden werden kann.