Beruf


Ein Beruf ist „jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft“ (BVerfGE 97,228[1]). Unter „Beruf“ wird oft eine systematisch erlernte, spezialisierte, meistens mit einem Qualifikationsnachweis versehene Tätigkeit verstanden. Der Begriff ist abzugrenzen vom umgangssprachlichen Ausdruck Job, der eine Tätigkeit zum Erwerb bezeichnet, die nur vorübergehend ausgeübt wird oder nicht an eine besondere Eignung oder Ausbildung gebunden ist.

Die Ständelehre des Mittelalters kannte die „vocatio interna“ und die „vocatio externa“. Im Mittelalter betrachteten insbesondere Theologen den Beruf unter zwei Teilaspekten, dem „inneren Beruf“ (lateinisch vocatio spiritualis oder vocatio interna) und dem „äußeren Beruf“ (lateinisch vocatio externa).[2] Martin Luther übersetzte das lateinische vocatio als die Berufung durch Gott. „Jeder bleibe in dem Beruf, in dem ihn Gottes Ruf traf“ oder „Jeder bleibe in der Berufung, in der er berufen wurde“ (1 Kor 7,20 EU). Er verwendete das Wort Beruf auch für den Stand, das Amt und die Arbeit des Menschen in der Welt. Luther hatte beide Aspekte zusammengefasst, weil für ihn Christen bei jeder Tätigkeit einer inneren und äußeren Berufung folgten. Diese innere Berufung mache jede Tätigkeit, auch die in der Familie, zum Beruf.[3] Vocatio interna ist die von Gott ausgehende innere Berufung einer Person zum heiligen Amt (Priester oder Mönch), die durch Gisbert Voetius in seiner „Politica ecclesiastica“ (1663–1676) neues Gewicht erhielt. Die innere Berufung ist das eingenommene geistliche Amt, die äußere Berufung betraf weltliche Berufsstände.