Als Berufsausbildung (auch berufliche Bildung) wird im weiteren Sinne jede Ausbildung bezeichnet, die jemanden dazu befähigt, einen Beruf auszuüben. Nicht zur Berufsausbildung gehört damit u. a. die berufliche Weiterbildung, da deren Ziel lediglich ist, das Wissens und die Fertigkeiten der Person an geänderte Anforderungen anpassen.
Im engeren Sinne (umgangssprachlich Ausbildung oder Lehre, „Berufliche Grundbildung“ in der Schweiz, englisch „apprenticeship“) bezeichnet der Begriff nur solche Ausbildungen wie die, die in deutschsprachigen Ländern im Rahmen einer staatlich anerkannten dualen Ausbildung stattfinden. Diese besteht aus einer betrieblichen Ausbildung sowie in Deutschland immer auch aus einer schulischen Ausbildung an einer Berufsschule. Damit sind sie abgegrenzt von allen Formen eines Studiums (auch dem Dualen Studium, da deren schulischer Teil an einer Hochschule stattfindet). Dieser Artikel befasst sich nur mit der Berufsausbildung im engeren Sinne. Ein Mensch, der sich einer solche Berufsausbildung befindet, wird als Auszubildender oder Lehrling bezeichnet.
Die (duale) Berufsausbildung in Deutschland soll „berufliche Handlungsfähigkeit“ vermitteln (BBiG 1 Abs. 3). Die Berufsbildung in der Schweiz fördert und entwickelt ein System, „das den Einzelnen die berufliche und persönliche Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglicht“. (BBG Art. 3a) Die betriebliche Ausbildung wird durch eine theoretische Wissensvermittlung in einer Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen ergänzt (Duale Ausbildung).[1]
Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird ein in einem anderen Staat der EU bzw. des EWR erreichter Berufsabschluss anerkannt, soweit er dort zur Ausübung eines bestimmten Berufs berechtigt und die dort absolvierte Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als in dem Staat, in dem die Berufstätigkeit – als Arbeitnehmer oder als Selbständiger – ausgeübt werden soll.[2] Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die von den Mitgliedsstaaten bis Oktober 2007 in nationales Recht umzusetzen war.
Manche allgemeinbildende Schulen verfügen über dieselben Einrichtungen und qualifiziertes Lehrpersonal wie Berufsschulen und Lehrwerkstätten in Ausbildungsbetrieben.[3] Hierbei kann beispielsweise an einem Nachmittag pro Woche ausgebildet werden.[4]Somit ist es möglich mit erfolgreichen Projektarbeiten und zusätzlichem Fachunterricht nach dem Abitur und weiterer praktischer Tätigkeit die Gesellenprüfung abzulegen.[5][6][7]