Berufsbildungsgesetz (Deutschland)


Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1). Das Berufsbildungsgesetz bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.

Die Gesetzgebungskompetenz fällt in die konkurrierende Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Für dieses Gesetz war 1969 eine Genehmigung der Bundesregierung nach Art. 113 GG (in der Schlussformel des Berufsbildungsgesetzes abgedruckt) notwendig.

Zum 1. April 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz grundlegend novelliert. Eine weitere Änderung trat zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Berufsausbildungsvorbereitung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes dient dem Ziel, durch Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.[1] Das Berufsbildungsgesetz definiert die berufliche Handlungsfähigkeit als Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendig sind. Die berufliche Fortbildung soll auf der Berufsausbildung aufbauend ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern.[2] Daneben soll die berufliche Umschulung zur Ausübung einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.[3] Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden. Das Berufsbildungsgesetz sieht dafür ein Viertel der in Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer vor. Dabei handelt es sich jedoch um eine Sollvorschrift von der in begründeten Ausnahmen abgewichen werden kann.

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die neuen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ für Fortbildungen im beruflichen Bereich. Die Bezeichnung „Bachelor Professional“ soll den Meister weitgehend ersetzen, der „Master Professional“ Bezeichnungen wie Fachwirt, Betriebswirt und Berufspädagoge. Die bisherigen Bezeichnungen können allerdings weiterhin geführt werden.[4][5]