Betrieb


Unter Betrieb versteht man eine Organisationseinheit, die durch die dauerhafte Kombination von Produktionsmitteln den menschlichen Bedarf an Gütern und Dienstleistungen deckt. Der Begriff hat in verschiedenen Rechtsbereichen und der Betriebswirtschaftslehre jeweils etwas abweichende Bedeutungen.

Das Wort Betrieb leitet sich vom Verb „betreiben“ ab. Es soll ausdrücken, dass jemand ein Geschäft oder Anlagen betreibt, um einen Bedarf zu decken.

Der Betrieb ist das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre, die jedoch keine einheitliche Definition bereithält. Fritz Schmidt stellt 1924 den wirtschaftenden Betrieb in den Blickpunkt seiner Beobachtung.[1] Für Josef Hellmer ist der Betrieb „kein wirtschaftlicher, sondern in erster Linie ein technologischer Begriff“.[2] Erich Kosiol subsumiert unter dem Betriebsbegriff alle wirtschaftenden Organisationseinheiten.[3] „Die Betriebe, ob Haushalte oder Unternehmungen, sind die Wirkungszentren und Formungselemente der Wirtschaft.“[4] Martin Lohmann sieht den Betrieb als produktiven Teil eines Unternehmens, er ordnet ihn dem Unternehmen unter.[5] Ein großer Teil der Wissenschaftler ordnete jedoch den Unternehmensbegriff dem Betriebsbegriff unter, so etwa mit Einschränkungen Erich Gutenberg,[6] der im Betrieb die Kombination von Produktionsfaktoren sah.[7] Diese Unterordnung wird uneingeschränkt übernommen von Heinrich Nicklisch,[8] Eugen Schmalenbach[9] oder Konrad Mellerowicz.[10]

Zwischen Gutenberg und Mellerowicz war ein Methodenstreit entstanden, als Gutenberg ab April 1955 Betrieb und Unternehmung gleichsetzte.[11] Im Kern ging es um die Frage, ob der Betrieb oder die Unternehmung Forschungs- und Erkenntnisobjekt sei. Für Heinz Langen schließlich ist der Betrieb eine „Institution, die dem Zweck dient, bestimmte Zustände (Geld- oder Lagerbestände, Auftrags- und Personalstand usw.) oder Vorgänge (Einnahmen, Ausgaben, technische Produktion, Ein- oder Verkäufe usw.) auf einem bestimmten Wertniveau zu halten bzw. dieses Wertniveau bei Auftreten von Störungen wiederherzustellen“; für ihn ist der Betrieb ein Regelkreis.[12]

Im Gegensatz zur Betriebswirtschaftslehre wird in der Rechtswissenschaft sehr genau zwischen Betrieben und Unternehmen unterschieden.[13] Naturgemäß befasst sich insbesondere das Arbeitsrecht mit Betriebsfragen, die jedoch auch eine Rolle in anderen Rechtsgebieten spielen.


Betriebswirtschaftlich relevante Wirtschaftseinheiten