Betriebliche Funktionen sind in der Betriebswirtschaftslehre die mit einem einheitlichen und abgegrenzten Aufgabengebiet und Verantwortungsbereich betrauten Organisationseinheiten in einem Unternehmen, ohne die das Unternehmen seinen Betriebszweck und seine Unternehmensziele nicht erfüllen kann.
Betriebliche Funktionen sind auf betriebliche Leistungsfaktoren gerichtete Aufgaben, die am Betriebszweck und an Unternehmenszielen orientiert sind.[1] Während der Betriebszweck das Sachziel (Herstellung oder Handel von oder mit bestimmten Gütern/Dienstleistungen) verfolgt, sind die Unternehmensziele als Formalziele auf die Gewinnerzielung ausgerichtet. Um diese Ziele zu erreichen, muss ein Betrieb organisatorische Vorkehrungen treffen und Aufgabenträger benennen.
In der betrieblichen Aufbauorganisation sind die zu erfüllenden Aufgaben nach dem Verrichtungsprinzip zusammengefasst, so dass eine Gliederung nach Funktionen entsteht. Die Fachliteratur unterscheidet dabei zwischen betrieblichen Grundfunktionen und Querschnitts- bzw. Servicefunktionen.[2]
Die Querschnitts- oder Servicefunktionen weisen einen direkten Bezug zu den betrieblichen Grundfunktionen auf:[4]
Die Finanzierung wird manchmal zu den Querschnittsfunktionen gerechnet, weil argumentiert wird, dass sie den anderen Grundfunktionen diene.
Nach dem Vertrieb können noch Folgekosten entstehen, etwa bei Reklamationen wegen mangelnder Produkt- oder Dienstleistungsqualität (Fehlerkosten, Fehlerfolgekosten, Vertragsstrafen).