Betriebsform


Als Betriebsform (oder Betriebstypologie) wird in der Betriebswirtschaftslehre allgemein die Klassifizierung oder Typologisierung von Betrieben bezeichnet, die in ihren Merkmalen soweit übereinstimmen, dass sie von Nachfragern im Wesentlichen als gleichartig eingestuft werden.

Die Klassifikation unterscheidet Betriebe überschneidungsfrei anhand eines ausschließlichen oder überwiegend kennzeichnenden Merkmals. So differenziert die Betriebswirtschaftslehre die Betriebe nach ihrem unterschiedlichen Betriebszweck allgemein nach Sachleistungs- und Dienstleistungsbetrieben (Wirtschaftszweige), Betriebsgrößen (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen, Konzerne) oder nach der Art des Unternehmensziels (erwerbswirtschaftlich orientierte Betriebe, Non-Profit-Organisationen).[1] Dafür hat sich der Ausdruck Betriebstypologie eingebürgert. Bei der Unterscheidung nach Betriebsgröße können betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Beschäftigte, Eigenkapital, Umsatzerlöse, Verkaufsfläche oder ähnliches herangezogen werden. Dadurch wird die Identifikation ähnlicher Unternehmen ermöglicht und die Vergleichbarkeit zwischen ihnen (Betriebsvergleich) transparent gemacht.

In der Handelsbetriebslehre (einer Betriebslehre) wird der Groß- und Einzelhandel in die typischen Betriebsformen Cash & Carry (Abholgroßmarkt), Fachgroßhandel, Sortimentsgroßhandel, Spezialgroßhandel und Versandgroßhandel unterteilt. Im Einzelhandel gibt es unter anderem Discounter, Einheitspreisgeschäfte, Fachgeschäfte, Fachmärkte, Kaufhäuser, SB-Warenhäuser, Shopping Center, Supermärkte, Verbrauchermärkte, Versandhandel und Warenhäuser.[2] Dies sind Betriebsformen im engeren Sinne.

Betriebstypologie ist die systematische Einteilung der Betriebstypen nach bestimmten Merkmalen wie Wirtschaftszweig, Art der Leistung oder nach dem vorherrschenden Produktionsfaktor.[3]

Der historische Begriff Fabrik ist eine Betriebsform der Industrie, die durch eine stark mechanisierte und automatisierte Produktion gekennzeichnet ist.[5] Für die nach Wirtschaftszweigen eingeteilten Betriebe gibt es häufig spezielle Betriebslehren (unter anderem im Bankwesen: Bankbetriebslehre, im Versicherungswesen: Versicherungsbetriebslehre).

Im Regelfall beherrscht ein bestimmter Produktionsfaktor (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe, Kapital) den Produktionsprozess: