Blankodarlehen


Als Blankodarlehen (oder Blankokredit; ital. bianco „weiß“; engl. uncovered loan oder unsecured loan) bezeichnet man im Bankwesen Kredite, die ohne Stellung von bewertbaren Kreditsicherheiten von Kreditinstituten den Kreditnehmern gewährt werden. Wird nur ein Teil des Darlehens abgesichert, so spricht man von dessen ungesichertem Teil als dem Blankoanteil des Darlehens.

Weltweit und in Deutschland ist es den Kreditinstituten überlassen, ob sie ihre Kredite besichern oder unbesichert zur Verfügung stellen.[1] Daher ist es Aufgabe der unternehmerischen Kreditrisikopolitik jeder einzelnen Bank, das eigene Kreditportfolio auch nach dem Kriterium der Kreditbesicherung zu steuern.

Die einer Kreditentscheidung vorausgehende Kreditwürdigkeitsprüfung muss beim Kreditinstitut ergeben, wie integer sich die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers präsentiert. Diese Prüfung hat nach § 18 KWG bestimmte Beleihungsunterlagen über Vermögen, Schulden und Einkommen des Kreditnehmers auszuwerten, bei welcher der Schuldendienst aus dem Einkommen/Vermögen als sicher gilt. Bei der Abwägung spielen betriebswirtschaftliche Kennzahlen und empirische Kundendaten bei der Einschätzung des Adressenausfallrisikos eine entscheidende Rolle. Zeigt sich eine hervorragende Bonität des Kreditnehmers, so ist es vertretbar, ihm Kredite ohne Kreditsicherheiten zur Verfügung zu stellen. Dann erwartet die Bank, dass der Kredit aus dem Einkommen oder Vermögen des Kreditnehmers mühelos zurückgezahlt wird und sie nicht auf die Verwertung gestellter Sicherheiten angewiesen sein wird.

Nur bestimmte Kredite wie Immobilienfinanzierungen (Realkredite, Hypothekendarlehen) sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 KWG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 und 2 Pfandbriefgesetz) mit Grundpfandrechten (Grundschuld, Hypothek) zu besichern. Aus der Natur der Kreditart ergibt sich beim Effektenlombardkredit, dass er durch die Verpfändung von Effekten besichert werden muss.

Bei allen übrigen Kreditarten obliegt es den Kreditinstituten, ob und wodurch sie eine Kreditsicherheit verlangen wollen.