Botschafter


Ein Botschafter (französisch ambassadeur, englisch ambassador) ist ein Diplomat und der beamtete oberste Beauftragte eines Staates in einem anderen Land oder bei einer internationalen Organisation. Er wird vom Außenministerium entsandt und ist der persönliche Repräsentant des Staatsoberhauptes seines Landes. Das Diplomatische Corps eines Landes wird vom dienstältesten Botschafter, dem Doyen, geleitet, wenn nicht der Apostolische Nuntius vom Empfangsstaat zum Doyen bestimmt wurde.

Seine Aufgabe als Leiter einer Botschaft ist die Vertretung der Interessen seines Landes gegenüber dem Gastland, was enge Beziehungen zu Regierung, Opposition und gesellschaftlichen Organisationen im Gastland erfordert.[1] Um die uneingeschränkte Interessenvertretung zu ermöglichen, wird Botschaftern als Diplomaten Immunität gewährt. Der repräsentative Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie wird Residenz genannt und ist wie die Kanzlei der Botschaft kein exterritoriales Gebiet für den Gaststaat, sondern hinsichtlich seiner Unverletzlichkeit dem Schutz des Geländes der Botschaftskanzlei gleichgestellt (Art. 1 Buchstabe i WÜD).

Ein Botschafter befindet sich in einem teilweise schwierigen Spagat, da er einerseits für die Politik in seinem fern liegenden Heimatstaat mit verantwortlich gemacht wird (obwohl er darauf aus dem Ausland kaum Einfluss hat), andererseits soll er gute Beziehungen pflegen und wichtige Informationen über seinen Gaststaat liefern. Ob und wie diese Analysen dann von den Abteilungen des eigenen Außenministeriums tatsächlich verwendet werden, kann er aus der Ferne kaum beeinflussen.

Ausländische Botschafter werden üblicherweise mit „Exzellenz“ angeredet. Gegenüber dem Botschafter des eigenen Landes verwendet man schlicht „Frau Botschafterin“ respektive „Herr Botschafter“. Ein Apostolischer Nuntius, ein päpstlicher Gesandter im Botschafterrang, wird traditionell mit „Hochwürdigste Exzellenz“ angeredet. Die Gesamtheit des diplomatischen Personals in einem Gastland wird als Diplomatisches Corps bezeichnet.

Botschafter der Bundesrepublik Deutschland sind vom Bundespräsidenten ernannte Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes. Der Botschafter fungiert nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Gesetz über den Auswärtigen Dienst als persönlicher Vertreter des Bundespräsidenten bei dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaates. Alle Botschafter ab Besoldungsgruppe A 16 gelten nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz als politische Beamte, können also jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, sofern sie Beamte auf Lebenszeit sind. Im Gegensatz zu anderen Ländern werden in Deutschland traditionell nur selten ehemalige Politiker zu Botschaftern ernannt.[2] Zu den wenigen Ausnahmen gehören der vormalige Bundestagspräsident Philipp Jenninger (CDU), die ehemalige Staatsministerin im Auswärtigen Amt Ursula Seiler-Albring (FDP), der ehemalige Staatssekretär Rudolf Dreßler (SPD) und die frühere Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU).


Konferenz der Botschafter aus Asien im Weltsaal des Auswärtigen Amtes in Bonn (1965)