Der Name Brandenburg-Preußen bezeichnet die Herrschaftsgebiete der Kurfürsten von Brandenburg aus dem Haus Hohenzollern in der Zeit zwischen 1618, als Kurfürst Johann Sigismund begann, das Herzogtum Preußen in Personalunion zusätzlich zu regieren, und 1701, dem Jahr der Erhebung des Kurfürsten Friedrich III. zum König in Preußen. Der Namens-Zusatz Preußen ist mit der Tatsache begründet, dass sich ihr Gesamtgebiet durch Erwerb des Herzogtums beinahe verdoppelte. Die Königskrönung führte zur Umwandlung des Herrschaftsgebietes in das Königreich Preußen, aus dem der ausgedehnte preußische Zentralstaat entstand.
Ursprünglich beschränkten sich die Besitzungen der hohenzollernschen Markgrafen auf die Mark Brandenburg. Durch dynastische Erbschaften und Käufe hatten sie bereits vor 1618 ein weit verstreutes, bis an den Niederrhein reichendes Herrschaftsgebiet geschaffen (siehe nebenstehende Abbildung).
Verwendet wird der Begriff in der Geschichtswissenschaft vorwiegend, um die gesamten Hohenzollernlande zu bezeichnen. Der Ausdruck Brandenburg-Preußen wird aber auch manchmal über das Jahr 1701 hinaus verwendet, um den geographischen Bezug zum brandenburgischen Ursprung des preußischen Staates zu betonen.
Die Politik der Hohenzollern war auf Machtzunahme durch Erwerbung neuer Länder ausgerichtet. Dies versuchten die jeweiligen Herrscher durch geschickte Heiratspolitik zu erreichen, um Erbansprüche im Falle von ausgestorbenen Herrscherhäusern zu erhalten.
So heiratete der damalige Kurprinz Johann Sigismund am 30. Oktober 1594 Anna, die Tochter des preußischen Herzogs Albrecht Friedrich aus der ansbachschen Linie der fränkischen Hohenzollern. Der Vater des Kurprinzen, der brandenburgische Kurfürst Joachim Friedrich übernahm 1605 für den preußischen Herzog die Regentschaft über das Herzogtum Preußen, nachdem der geisteskranke Albrecht Friedrich regierungsunfähig geworden war. 1608 wurde Johann Sigismund neuer brandenburgischer Kurfürst. Mit dem Tod seines Schwiegervaters Albrecht Friedrich, der als letzter fränkischer Hohenzoller Herzog von Preußen war, wurde Johann Sigismund 1618 durch Erbschaft auch offiziell Herzog von Preußen. Brandenburg und Preußen waren seither in Personalunion verbunden. Der brandenburgische Kurfürst erhielt das Herzogtum Preußen vom polnischen König zunächst zum Lehen, bis 1657 der Vertrag von Wehlau dem brandenburgischen Kurfürsten endgültig die volle Souveränität über das Herzogtum Preußen zubilligte.
Nach dem Tod Johann Wilhelms, des letzten Herzogs von Jülich-Kleve-Berg, brach 1609 zwischen den Haupterben, dem brandenburgischen Kurfürsten Johann Sigismund und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg ein Streit um das vakante Herzogtum aus, der sogenannte Jülich-Klevische Erbfolgestreit. Im Vertrag von Xanten vom 12. November 1614 gelang es dem brandenburgischen Kurfürsten, den Anspruch auf das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und die Grafschaft Ravensberg erfolgreich für sich durchzusetzen.