Buchpreisbindung


Die Buchpreisbindung ist eine gesetzliche oder vertragliche Preisbindung für Bücher und ähnliche Produkte. Sie schreibt den Verlagen (beziehungsweise den Buchimporteuren) vor, für jedes Buch einen unveränderbaren Preis festzusetzen und bekanntzumachen, der dann für alle Letztverkäufer (etwa Buchhandlungen) verbindlich ist, also nicht unter- und teilweise zusätzlich auch nicht überschritten werden darf.

Dieser Eingriff in die freie Marktwirtschaft wird vor allem damit gerechtfertigt, dass dem Buch als Kulturgut eine Sonderstellung zukomme und die Buchpreisbindung ein vielfältiges Buchangebot sowie eine flächendeckende Versorgung durch kleinere Buchhandlungen gewährleiste.

Eingeführt wurde die Buchpreisbindung in Deutschland im Jahr 1888.[1] Seit 1981 gilt in Frankreich das Loi Lang, das Vorbild für gesetzliche Regelung in europäischen Ländern war. 2002 wurde in Deutschland das Buchpreisbindungsgesetz eingeführt. 2013 galten entsprechende Regelungen in elf EU-Staaten. Im deutschsprachigen Raum verfügen Deutschland und Österreich über eine gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung, in der Schweiz ist der Buchpreis wie in Großbritannien und den USA frei. Viele Länder haben eine Gesetzeslage, die einer Buchpreisbindung entgegengesetzt ist, also Verlagen verbietet, ihren Abnehmern einen Endverbraucherpreis vorzuschreiben. So bekamen mehrere Verlage in den Vereinigten Staaten Probleme mit der Justiz dafür, dass sie Amazon einen Mindestpreis für ihre E-Books vorgeben wollten.[2]

In Europa war der Buchpreis 2008 in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien gesetzlich geregelt; in Dänemark, Norwegen und Ungarn bestanden entsprechende Branchenvereinbarungen. Keine Buchpreisbindung gab es in Belgien, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Polen, Schweden, der Schweiz und der Tschechischen Republik.[3] Auch 2013 galten in elf europäischen Staaten Regelungen zur Buchpreisbindung.

In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher (auch fremdsprachige, sofern diese überwiegend in Deutschland abgesetzt werden) sowie für Musiknoten und kartographische Produkte. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für „Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet“ (§ 2 BuchPrG).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (§ 3 BuchPrG). Importtitel aus Ländern ohne Buchpreisbindung unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung.


  • Länder mit gesetzlicher Buchpreisbindung
  • Länder mit Branchenvereinbarungen
  • Länder ohne Buchpreisbindung
  • Keine Informationen