Ein Land (auch: Bundesland) ist ein Gliedstaat der bundesstaatlich organisierten Republik Österreich. Die Länder stellen Gebietskörperschaften dar, also rechtlich eigenständige Gebilde. Innerhalb der föderalen Verfassung spricht man von der Landesebene als Gegensatz zur Bundesebene.
Die Länder haben eigene Landesverfassungen, welche der Bundesverfassung nicht widersprechen dürfen. Außerdem verfügen sie mit den Landtagen über eigene Legislativorgane sowie mit den Landesregierungen über eigene Exekutivorgane. Die Judikative steht dagegen – mit Ausnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit – allein dem Bund zu.
Die Länder sind gleichzeitig Verwaltungseinheiten des Bundes; im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung sind Landesorgane auch für den Bund tätig.
Fünf der neun österreichischen Bundesländer, Niederösterreich, Kärnten, Steiermark, Tirol, Salzburg (als Erzstift), sind bereits im Mittelalter entstanden, Oberösterreich wurde unter Joseph II. 1783/84 selbstständig; Vorarlberg war lange Landesteil Tirols und wurde 1861 eigenständig; 1921 kam das Burgenland, das bis dahin Teil Ungarns war, hinzu. 1922 wurde schließlich Wien von Niederösterreich getrennt und zum eigenen Bundesland erhoben.
Für größere Grenzänderungen zwischen den Ländern bedarf es übereinstimmender Gesetze des Bundes und der betroffenen Länder. Werden lediglich Grenzbereinigungen zwischen den Ländern vorgenommen, genügen übereinstimmende Gesetze der betroffenen Länder.
Das Bundes-Verfassungsgesetz verwendet hauptsächlich den Begriff Land anstelle von Bundesland. Auch die Landesverfassungen folgen dieser Wortwahl.