Christian Wolff, ab 1745 Freiherr von Wolff (in der Encyclopédie Chrétien Wolf; * 24. Januar 1679 in Breslau, Fürstentum Breslau; † 9. April 1754 in Halle) war ein deutscher Universalgelehrter, Jurist und Mathematiker sowie einer der wichtigsten Philosophen der Aufklärung zwischen Leibniz und Kant. Der Aufklärer zählt zu den bedeutendsten Vertretern des Naturrechts und gilt als eigentlicher Begründer der Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts. Die deutsche Philosophie verdankt ihm ihre terminologische Grundlegung; viele von ihm definierte Begriffe wie Bewusstsein, Bedeutung, Aufmerksamkeit oder an sich wurden später in die Alltagssprache übernommen. Wolff hatte auch maßgeblichen Einfluss auf die preußische Gesetzgebung.
Christian Wolff wurde 1679 als zweites von sechs Kinder des Gerbers Christoph Wolff und dessen Frau Anna Gillerin in Breslau geboren. Sein Vater, der selbst eine Gymnasialausbildung genossen hatte, aber von seinen Eltern am Studium gehindert worden war, förderte die Bildung seines Sohnes und übernahm die erste Ausbildung auch im Lateinunterricht selbst.[2] Mit acht Jahren kam Christian Wolff, selbst Lutheraner, auf das Maria-Magdalenen-Gymnasium in Breslau. Der religiös tolerante (sowohl lutherisch-protestantische als auch katholische) Charakter der Stadt prägte den Schüler. Nach eigenen Aussagen verfolgte er auch die katholischen Gottesdienste und diskutierte über philosophische und theologische Fragen mit den Breslauer Jesuitenschülern. Der Rektor des Gymnasiums war zu dieser Zeit Christian Gryphius, ein Sohn des Dichters Andreas Gryphius aus Glogau. Einer seiner wichtigsten Lehrer war Caspar Neumann, der seinen Werdegang stark beeinflusst hat.
Ab 1699 studierte Wolff in Jena Theologie, vor allem aber Physik und Mathematik. Er habilitierte sich 1702 und dozierte ab 1703 privat an der Universität Leipzig, wo er auch teilweise als Prediger wirkte.