Datenparameter


Datenparameter ist in der Entscheidungstheorie eine vom Entscheidungsträger im Rahmen seiner Entscheidung durch die Festlegung seines Aktionsparameters nicht beeinflussbare (ökonomische) Größe.

Wird ein Aktionsparameter eingesetzt, hat dies automatisch Reaktions- und Datenparameter zur Folge. Unter Daten oder Datenparametern „sind solche exogenen Größen zu verstehen, auf die die Unternehmung keinen direkten oder indirekten Einfluss ausüben kann oder will, die sie also als Gegebenheiten hinnehmen muss bzw. hinnimmt.“[1] Hierin macht Erich Kosiol deutlich, dass es sich bei Daten nicht um feststehende Tatsachen handelt, sondern um zukünftige Sachverhalte, die prognostiziert werden müssen. Liegen beim Entscheidungsträger Informationen über die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Reaktionsparameter vor, handelt es sich um eine Entscheidung unter Ungewissheit, fehlen derartige Wahrscheinlichkeitsvorstellungen, liegt eine Entscheidung unter Unsicherheit vor.[2] In der Theorie kann man im Allgemeinen die Datenparameter als gegebene Größen annehmen – nicht unbedingt zeitlich konstant bleibend, sondern als Funktionen der Zeit, die nicht stetig sein müssen (Daten können sich plötzlich ändern). Es handelt sich deshalb um – zumindest kurzfristig – weder direkt noch indirekt beeinflussbare Größen aus der Umwelt des Wirtschaftssubjekts.[3]

Zur Umwelt im Sinne der Entscheidungstheorie gehören alle vom Entscheidungsträger nicht beeinflussbaren Faktoren, die sich auf das Ergebnis der einzelnen Aktionsparameter auswirken. Die Umwelteinflüsse auf diese Entscheidungen teilt man in endogene Faktoren wie die innerbetriebliche Akzeptanz von Unternehmensentscheidungen oder die Störanfälligkeit bei der Durchführung der Leistungsprozesse und exogene Faktoren ein. Hierzu gehören naturbedingte (Klima, Wetter) und gesellschaftsbedingte Daten (wie Gesetze, Tarifverträge, Aktionsparameter der Konkurrenten, Lieferanten und Abnehmer, oder Institutionen), die nicht als Reaktion auf eigene Aktionsparameter zu verstehen sind.[4] Unterbleibt jeglicher Beeinflussungsversuch durch den Entscheidungsträger, handelt es sich wie bei den naturbedingten Gegebenheiten auch bei den gesellschaftsbedingten um Datenparameter. Sie sind insbesondere die durch die äußere Umgebung eines Unternehmens (Konkurrenz, Markt, Staat, Zentralbank, Aufsichtsbehörden, Ausland) festgelegten Randbedingungen, welche zumindest kurzfristig weder direkt noch indirekt durch eigene Entscheidungen beeinflussbar sind. Der Entscheidungsrahmen sieht mithin die Entscheidungsumwelt als ein unveränderliches Datum an. Der Begriff des Datums wird häufig als Synonym für Datenparameter verwandt.