Deutsche Bundesbank


Die Deutsche Bundesbank (kurz: BBk, international auch: DBB) ist die Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und gehört zur mittelbaren öffentlichen Verwaltung. Die Zentrale der Bank am Standort Frankfurt am Main hat die Stellung einer Obersten Bundesbehörde (vgl. Bundesbankgesetz).

Die Geschichte der Deutschen Bundesbank ist eng mit der Währungsgeschichte Deutschlands nach Ende des Zweiten Weltkriegs verbunden. Angesichts der völligen Zerrüttung der deutschen Währung nach dem Krieg wurde eine Währungsreform erforderlich. Dabei trat in den westlichen Besatzungszonen einschließlich West-Berlins am 21. Juni 1948 die Deutsche Mark an die Stelle der praktisch wertlosen Reichsmark. Die Währungsreform basierte auf Gesetzen der alliierten Militärregierung. Zur Vorbereitung errichteten die Westmächte in ihren Besatzungszonen ein neues, zweistufiges Zentralbanksystem, das in seinem streng föderativen Aufbau das Federal Reserve System der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum Vorbild hatte. Es bestand aus den rechtlich selbständigen Landeszentralbanken in den einzelnen Ländern der westlichen Besatzungszonen und der am 1. März 1948 gegründeten Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main. Die Landeszentralbanken fungierten in ihren Bereichen als Zentralbanken. Die Bank deutscher Länder, deren Grundkapital bei den Landeszentralbanken lag, war für die Notenausgabe, die Koordinierung der Politik und für bestimmte zentrale Aufgaben – darunter auch die Devisenbewirtschaftung – zuständig. Oberstes Organ des zweistufigen Zentralbanksystems war der bei der Bank deutscher Länder eingerichtete Zentralbankrat. Er bestand aus seinem Präsidenten, den Präsidenten der Landeszentralbanken und dem Präsidenten des Direktoriums der Bank deutscher Länder. Der Zentralbankrat bestimmte insbesondere die Diskontpolitik und die neu eingeführte Mindestreservepolitik. Er stellte ferner Richtlinien für die Offenmarktpolitik und die Kreditvergabe auf.

Nach den schlechten Erfahrungen mit einer an Weisungen der Regierung gebundenen Notenbank setzte sich in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg das Prinzip einer unabhängigen Zentralbank durch. Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen Staatsorganen, auch von der ab September 1949 tätig werdenden Bundesregierung (Kabinett Adenauer I). Ihre Autonomie gegenüber den Alliierten erlangte sie 1951.


Blick auf die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main (vom Main Tower aus)
Haupteingang der Deutschen Bundesbank an der Wilhelm-Epstein-Straße
Miquel-Anlage, „Vorgarten“ der Bundesbank
Genuss-Schein über 333,33 DM der Deutschen Bundesbank vom 2. Oktober 1961
Werttransporter der Deutschen Bundesbank
Bundesbank (BBk) – Deutsche Mark – Geschreddert
Deutsche Bundesbank – Hauptverwaltung NRW in Düsseldorf
Die neun Hauptverwaltungen der Bundesbank
Hauptverwaltung in Hessen, Frankfurt am Main
Bundesbank-Filiale in Chemnitz
Auf den DM-Scheinen waren die Unterschriften der jeweiligen Präsidenten und Vizepräsidenten, hier Welteke, Stark
Jahresgewinne 1989–2010