Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Grundlage war zunächst Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 sowie daraufhin der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16. April 1871. Die vorherige Bezeichnung für den Funktionsträger in der Verfassung des Norddeutschen Bundes lautete „Präsidium des Bundes“ oder „Bundespräsidium“. Die Verfassungsnorm behielt diese ältere Bezeichnung bei, die in der Praxis jedoch völlig hinter dem Kaisertitel zurücktrat. In der Zeit des deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger: Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II.
Das Präsidium des Bundes und damit der Titel „Deutscher Kaiser“ war laut Verfassung fest an das Amt des Königs von Preußen gebunden. Die zwei unterschiedlichen Ämter wurden also nicht in bloßer Personalunion, sondern in Realunion durch ein und denselben Monarchen ausgeübt. Der Deutsche Kaiser war jedoch kein Alleinherrscher, sondern teilte innerhalb des Fürstenbundes, als der das Reich konzipiert war, einige Befugnisse mit dem Bundesrat und den Bundesfürsten. Der demokratisch gewählte Reichstag wirkte an der Gesetzgebung mit und hatte ein eingeschränktes Budgetrecht. Dem Kaiser kam im Rahmen der Verfassung jedoch ein klares Übergewicht zu, da er allein den Bundeskanzler bzw. den Reichskanzler, den Leiter der Exekutive, berufen und entlassen konnte. Seine Amtshandlungen mussten vom Kanzler oder ab 1878 von einem Staatssekretär gegengezeichnet werden.
Angesichts der drohenden Niederlage im Ersten Weltkrieg, kam es im Herbst 1918 zu den Oktoberreformen, die eine Parlamentarisierung des Regierungssystems zur Folge hatten: Der Reichskanzler war von da an nicht mehr dem Deutschen Kaiser, sondern dem Reichstag verantwortlich. Dennoch machte US-Präsident Woodrow Wilson einen Thronverzicht Wilhelms II. kaum verklausuliert zur Vorbedingung für die Aufnahme von Waffenstillstandsverhandlungen. Um günstigere Friedensbedingungen zu erwirken und einer Radikalisierung der inzwischen ausgebrochenen Novemberrevolution vorzubeugen, verkündete Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918 eigenmächtig und ohne deren Einverständnis die Abdankung des Kaisers und des Kronprinzen Wilhelm. Am folgenden Tag ging Wilhelm II. ins Exil in die Niederlande, formell verzichtete er erst am 28. November 1918 auf seine Titel und Rechte.
Im 19. Jahrhundert wurden die Verfassungen in vielen Ländern modernisiert, meist im Sinne der konstitutionellen Monarchie. Bei Bedarf kam es zu „Neuerfindungen der Monarchie“, wie es der Historiker Jürgen Osterhammel ausdrückt. Das geschah, außer in Deutschland, auch zum Beispiel in Frankreich oder Japan. Auch bestehende Monarchien erhielten einen anderen Stellenwert.[1]