Als Druckerzeugnisse, Druckmedien oder Printmedien werden klassische gedruckte Informationsquellen wie Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Kataloge, Broschüren, geografische Karten und Pläne, aber auch Briefmarken und Geldscheine, Postkarten, Kalender, Poster, Plakate, Flugblätter, Flugschriften usw. bezeichnet. Besonders vielfältig und schwierig zu überschauen ist die Gruppe der Werbung und der grauen Literatur sowie der Publikationen außerhalb des Buch- und Zeitschriftenmarktes, z. B. die Hochschulschriften.
Im Bibliothekswesen werden Druckerzeugnisse auch Druckschriften genannt, in Abgrenzung zu Handschriften.
Druckerzeugnisse werden fast immer auf Papier hergestellt, wobei die Drucktechnologie im schnellen Wandel ist und die digitale Drucktechnik immer mehr und öfter vorkommt – zum Beispiel beim Print-on-Demand bzw. Book-on-Demand. Die meisten Druckerzeugnisse werden zu Beginn des dritten Jahrtausends mit Druckfarben und auf Druckmaschinen hergestellt, heute meist im Offsetdruckverfahren. Im Bereich der oben genannten „grauen Medien“ ist jedoch nach wie vor die Xerokopie (so benannt nach der Firma Xerox, und heute meist als Fotokopie bezeichnet) von großer Bedeutung. Ältere Verfahren wie zum Beispiel der Siebdruck haben noch immer ihre Bedeutung, sind aber rückläufig.
Das Presserecht ist in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Rechtlich ist jede Publikation (eines Mediums) bereits eine Veröffentlichung, also auch ein Prospekt, ein Plakat, ein Flugblatt oder ein einzelner Zettel am Schwarzen Brett in der Uni-Mensa, ein Konzert oder Theateraufführung, ein Vortrag oder gar ein Solo in der Fußgängerzone. Für jede Veröffentlichung in Druckform muss es daher einen Verantwortlichen geben; dies ist bei Zeitschriften und Zeitungen üblicherweise der Chefredakteur, bei Plakaten und Flugblättern (sog. Flyer) haftet derjenige, welcher als verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) angegeben ist.
Sowohl Chefredakteure als auch Verantwortliche im Sinne des Presserechts haften zivilrechtlich mit ihrem Privatvermögen und persönlich strafrechtlich, falls durch die Veröffentlichung eine Straftat begangen wird, und/oder die Schutzrechte anderer Personen verletzt werden. Unter Schutzrecht wurde hier bisher der Schutz der Person und der persönlichen Ehre (vgl. den Begriff der Menschenwürde im deutschen Grundgesetz) verstanden; ob diese Regelung auch auf Urheberrechts-Verletzungen zutrifft, ist derzeit (Okt. 2004) noch strittig.
Personen, die sich von einer falschen Darstellung (Tatsachenbehauptung) in einem Artikel angegriffen oder benachteiligt fühlen, haben grundsätzlich in Druckerzeugnissen das Recht auf eine Gegendarstellung. Hierbei müssen jedoch eine Reihe von Kriterien beachtet werden, die genaue Darstellung im Artikel Gegendarstellung.