Eigenfinanzierung bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung, bei denen einem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird. Gegensatz ist die Fremdfinanzierung.
Eigen- und Fremdfinanzierung stellen die Gesamtfinanzierung von Unternehmen und sonstigen juristischen Personen (etwa Gebietskörperschaften) dar. Sie geben Auskunft über die Herkunft der Finanzierungsmittel, die bei Eigenfinanzierung von den Gesellschaftern oder aus dem eigenen Unternehmen stammen (Gewinnthesaurierung und Abschreibungen). Liegt die Finanzierungsquelle im eigenen Unternehmen, spricht man von Innenfinanzierung, ansonsten handelt es sich um Außenfinanzierung. Die Finanzierung durch Gesellschafter gehört trotz der rechtlichen und finanziellen Nähe der Gesellschafter zu ihrem Unternehmen zur Außenfinanzierung. Im Wege der Außenfinanzierung können sie ihrer Gesellschaft sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital (durch Gesellschafterdarlehen) zur Verfügung stellen; dabei gehört nur Eigenkapital zur Eigenfinanzierung. Innenfinanzierung sind nur jene Finanzierungsquellen, die aus dem Unternehmen selbst stammen. Die Eigenfinanzierung wird in der Bilanz im Eigenkapital verbucht.
Im Rahmen der Innenfinanzierung kann Eigenfinanzierung aus der Gewinnthesaurierung (Selbstfinanzierung) und Abschreibungen stammen; beide werden aus Gewinnen gebildet. Unternehmensgewinne werden ganz oder teilweise nicht ausgeschüttet, sondern den Gewinnrücklagen zugeführt, Abschreibungen wiederum erhöhen teilweise die stillen Reserven. Hauptquelle der Eigenfinanzierung stellt jedoch die Außenfinanzierung dar, bei der die Finanzierungsquellen außerhalb des Unternehmens – nämlich bei den Gesellschaftern – liegen. Zu den Finanzierungsinstrumenten gehören Eigenkapitaltitel wie Aktien (Stammaktien, Vorzugsaktien), Genussscheine, Wandelanleihen, GmbH-Anteile oder Kommandit- oder Genossenschaftsanteile.
Dabei wird zwischen emissionsfähigen (Aktiengesellschaft, KGaA) und nicht-emissionsfähigen Unternehmen (Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft, Genossenschaft) unterschieden. Letztere haben nicht die Möglichkeit, an der Börse ihre Wertpapiere (Aktien) auszugeben und so hohe Eigenkapitalbeträge aufzubringen. Vor allem für den Anleger besteht hier der Nachteil in der geringen Fungibilität der Anteile, so dass sie sich längerfristig binden müssen.