Eingetragene Partnerschaft


Eine eingetragene Partnerschaft (englisch civil union) oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein Rechtsinstitut für Paare. Sie begründet in einigen Staaten einen eigenen Personenstand und stellt damit ein eigenes Rechtsinstitut neben der (traditionell verschiedengeschlechtlichen) Ehe dar.

In vielen Ländern, in denen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde, ging der Eheöffnung die Einführung von eingetragenen Partnerschaften voraus. Je nach Region oder Land, in dem Paare eingetragene Partnerschaften begründen können, sind diese im Vergleich zur Ehe entweder anders oder völlig identisch ausgestaltet.

Dänemark, Island, Norwegen, Schweden, Deutschland und die Schweiz haben gleichzeitig mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaftsgesetze dahingehend geändert, dass die Partnerschaftsregister für Neueintragungen geschlossen sind. Bestehende eingetragene Partnerschaften werden jedoch weiterhin als solche anerkannt und können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden.

Die Kritik an der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften durch eingetragene Partnerschaften richtet sich im Wesentlichen daran, Menschen weiterhin aufgrund ihrer sexuellen Identität rechtlich unterschiedlich zu behandeln, d. h. unterschiedlichen Rechtsinstitutionen zuzuordnen, nämlich der Ehe (für Heterosexuelle) und der eingetragenen Partnerschaft (für Homosexuelle). Diese Ungleichbehandlung sei eine symbolische Diskriminierung von homosexuellen Menschen und zudem unnötig, da sie niemandem nutze. Zudem gehe die symbolische Diskriminierung durch zwei unterschiedliche Rechtsinstitute in den Ländern, in dem die eingetragene Partnerschaft bei gleichen Pflichten weniger Rechte als die Ehe aufweisen, zusätzlich mit einer konkreten Diskriminierung einher.[137]

Manche Kritiker sind der Ansicht, dass die rechtliche Ungleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren im Ehe- und Partnerschaftsrecht sogar ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in der jeweiligen Verfassung des entsprechenden Landes sei. Nicht wenige dieser Kritiker sehen in der rechtlichen Ungleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren auch einen Verstoß gegen Artikel 1 der Menschenrechte.


Rechtliche Situation für gleichgeschlechtliche Paare
Homosexualität legal:
  • Gleichgeschlechtliche Ehen
  • Andere Formen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Anerkennung (im In- oder Ausland geschlossener) gleichgeschlechtlicher Ehen
  • Keine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
  • Homosexualität illegal:
  • De jure unter Strafe, de facto keine Strafverfolgung
  • Empfindliche Strafen
  • (Lebenslängliche) Haft
  • Todesstrafe
  • Vergleich der Rassentrennung von Weißen und Schwarzen mit der Trennung von Heterosexuellen und Homosexuellen durch Ehe und eingetragene Partnerschaft