Das Electoral College ist das Organ in den Vereinigten Staaten, das alle vier Jahre den Präsidenten und den Vizepräsidenten wählt. Es besteht aus 538 Wahlleuten, die im Rahmen der Präsidentschaftswahlen von den 50 Bundesstaaten sowie dem Bundesdistrikt entsandt werden. Die Zahl der Wahlleute bemisst sich an der Zahl der einem Staat zugemessenen Mitglieder des Kongresses (Senat und Repräsentantenhaus).
Der englische Begriff electoral college wird im Deutschen häufig nicht übersetzt und als „das Electoral College“ bezeichnet. Mögliche Übersetzungen sind „Wahlmännerkollegium“, „Wahlkollegium“ oder „Wahlleutekollegium“. Entsprechend werden die im Englischen als electors bezeichneten Mitglieder des Kollegiums im Deutschen als „Wahlmänner“, „Wahlleute“ oder „Elektoren“[1][2] bezeichnet. Die Stimmen der Mitglieder werden als electoral vote bezeichnet. Die von der wahlberechtigten Bevölkerung im Rahmen der Präsidentschaftswahlen abgegebenen Stimmen werden popular vote genannt.
Die Grundlagen des Electoral College werden im zweiten Artikel der Verfassung der Vereinigten Staaten beschrieben, jedoch wurde das Verfahren 1803 mittels Verfassungsänderung durch den 12. Zusatzartikel, der 1804 in Kraft trat, ersetzt und ergänzt. 1961 wurde durch den 23. Zusatzartikel dem Bundesdistrikt das Recht gewährt, Wahlleute zu stellen.
Jeder Bundesstaat hat so viele Wahlleute, wie er Vertreter in beiden Häusern des Kongresses zusammen hat. Der Bundesdistrikt, der die Hauptstadt Washington umfasst, hat so viele Wahlleute, wie er Vertreter in beiden Häusern des Kongresses haben würde, wenn er ein Staat wäre, aber auf jeden Fall nicht mehr als der von der Bevölkerungszahl her kleinste Staat.
Nach dem zweiten Artikel der Verfassung der Vereinigten Staaten dürfen Wahlleute nicht Senatoren, Mitglieder des Repräsentantenhauses, Beamte der Vereinigten Staaten oder andere Amtsträger der Bundesregierung sein.
In jedem US-Bundesstaat werden die Kandidaten für das Electoral College (also die potentiellen Wahlleute) nach einzelstaatlichen Regeln und gemäß der Parteisatzungen gewählt oder bestimmt. Meist wählen Parteien im parlamentarischen Prozess, auf Parteitagen oder im Rahmen der Vorwahlen die Kandidaten, oder Gremien der Parteiführungen oder der Präsidentschaftskandidaten beschließen die jeweilige Kandidatenliste.[3]