Perikopenordnung


Die Perikopenordnung (von griechisch περικοπή = abgegrenzter Bereich) ist eine 1978 eingeführte Zusammenstellung von Bibelabschnitten, den Perikopen, die zur gottesdienstlichen Lesung bzw. Auslegung in der Predigt im Laufe des Kirchenjahres vorgesehen sind. Im engeren Sinne bezeichnet man damit die Leseordnung biblischer Texte, die in der Evangelischen Kirche in Deutschland verwendet wird. 1999 gab es eine kleinere und 2018 eine etwas umfangreichere Perikopenrevision.

„Der Brauch gottesdienstlicher Schriftlesungen wurde vom jüdischen Synagogengottesdienst übernommen. Listen eines sich herausbildenden Perikopensystems sind früh bezeugt, Perikopenbücher bereits ab dem 8. Jahrhundert.“[1] Die Entwicklung in vorkarolingischer Zeit ist hypothetisch. Man nimmt an, dass die Reihe der Evangelien, also der den einzelnen Sonn- und Feiertagen des Jahres zugeordneten Abschnitten aus den vier Evangelien, der stadtrömischen Liturgie entstammt und ihre Entwicklung um 645 relativ abgeschlossen war. Ihre Ursprünge gehen vermutlich bis ins 5. Jahrhundert (liber Comitis) zurück. Die Reihe der Epistellesungen ist davon unabhängig und stammt wohl aus dem Raum der gallikanischen Liturgie. Durch Alkuin wurden Evangelien- und Epistelreihe zusammengeführt. Diese karolingische Perikopenordnung fand ihre Nachfolger in mittelalterlichen Leseordnungen. Sowohl die lutherische Reformation als auch die tridentinische Reform (Missale Romanum) hielten im Prinzip an dieser Perikopenordnung fest (im Missale Romanum fanden Verschiebungen der Epistel- und Evangelientexte an den Sonntagen der Trinitatiszeit statt). Gepredigt wurde meist über das Evangelium.

In der Aufklärungszeit gab es Überlegungen für eine größere Auswahl von Predigttexten. So enthielt Jacob Georg Christian Adlers 1797 eingeführte Schleswig-Holsteinischen Kirchen-Agende sechs Predigtreihen. Die Texte kamen dabei ausschließlich aus dem Neuen Testament.[2] Die Agende setzte sich nicht durch. Bis ins 19. Jahrhundert war in den evangelischen Landeskirchen jedem Sonn- und Festtag im Kirchenjahr ein Evangelientext (= Reihe 1) zugeordnet, über den dann auch gepredigt wurde. Die zweite Reihe kam auf der Eisenacher Kirchenkonferenz 1896 hinzu.

Am 17. Juni 1898 wurde durch ein Kirchengesetz der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union für die Kirchen der Rheinprovinz eine neue Ordnung zugelassen, nach der es für das Rheinland fortan vier Perikopenreihen gab: „1. Die neuen alttestamentlichen und evangelischen Leseabschnitte, 2. die altkirchlichen Episteln und Evangelien, 3. die neuen epistolischen und evangelischen Schriftlesungen. Der vierte Jahrgang wiederholt den zweiten.“[3] In Westfalen durften „die neuen Leseabschnitte (1. und 3. Jahrgang) nur in den Nebengottesdiensten“ verwendet werden.[3]

Bereits 1958 wurde eine gemeinsame „Ordnung der Predigttexte“ in der Evangelischen Kirche in Deutschland verwendet, die sechs Jahresreihen umfasste.[4]