Erlös ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen der Gegenwert, der einem Unternehmen in Form von Zahlungsmitteln oder Forderungen durch den Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen zufließt.
Der Erlös ist der in Geld bewertete, durch den Marktpreis erzielte Gegenwert aus dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen[2] ():
Andere synonyme Bezeichnungen für Erlös sind der Rechtsbegriff „Umsatzerlös“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB beim Gesamtkostenverfahren) oder beim Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 Nr. 1 HGB),[3] einfach auch „Umsatz“ oder „Bruttoerlös“ genannt. Beim Bruttoerlös oder Brutto-Umsatz sind noch keine Kosten (Material-, Personalkosten usw.) abgezogen, beim Nettoerlös oder Netto-Umsatz lediglich die mit dem Verkauf zusammenhängenden Erlösschmälerungen (Rabatte, Skonti). Für die Preiskalkulation ist der Nettoerlös maßgebend.
Die Gesamtleistung ist die (Zwischen-)Summe aus den ersten drei Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB:
Die Umsatzerlöse setzen sich demnach aus den in der Rechnungsperiode produzierten und verkauften sowie aus den aus dem Lagerbestand von Vorperioden stammenden und in der laufenden Periode verkauften Produkten zusammen.
Zu unterscheiden ist zwischen den pagatorischen Erlösen (auch: Grunderlöse, Zweckerträge) und den kalkulatorischen Erlösen.[4] Grunderlöse sind die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft eines Unternehmens, die dem Unternehmen als Einnahmen zufließen, kalkulatorischen Erlösen dagegen steht kein eindeutiger Marktpreis gegenüber.