Das Erste Konzil von Nicäa wurde von Konstantin I. im Jahre 325 n. Chr. in Nicäa (heute İznik, Türkei) bei Byzantion (heute Istanbul) einberufen. Zentraler Streitpunkt war die christologische Frage nach der Natur von Jesus und seiner Stellung gegenüber Gott dem Vater und dem Heiligen Geist. Im Herbst 324 hatte Konstantin die Alleinherrschaft erlangt; ein Grund für die Einberufung des Konzils könnte der Wunsch gewesen sein, die neu gewonnene Reichseinheit auch durch ein kirchliches Konzil für das gesamte Römische Reich mit Konstantins Namen und seiner Herrschaft zu verbinden. Daneben galt es, verschiedene Probleme wie die Regelung des Osterfestes zu lösen, aber auch den in Alexandria ausgebrochenen Streit um den Arianismus, immer mit dem Ziel, die Kircheneinheit herzustellen.[1] Etwas mehr als 200, womöglich auch mehr als 300 Bischöfe und andere Kleriker kamen nach Nicäa, fast alle aus dem Osten des Reiches. Anhand der Unterschriftenliste für die in Nicäa verabschiedeten ‚Kanones‘ sind zumindest etwas mehr als 200 Bischöfe namentlich nachweisbar.[2] Das Konzil endete mit dem (vorläufigen) Sieg der Gegner des Arianismus bzw. verschiedener Formen von origenistischer Hypostasen-Theologie und mit dem nicänischen Glaubensbekenntnis, das die Göttlichkeit von Jesus und die Wesenseinheit von Gott dem Vater, Jesus dem Sohn und dem Heiligen Geist (Trinität) bekräftigte. Das Bekenntnis wurde von den allermeisten Bischöfen des Konzils zumindest formal anerkannt, doch eine ganze Anzahl der östlichen Bischöfe hatte das Bekenntnis während der Beratungsphase abgelehnt. Doch soll Kaiser Konstantin die Diskussionen mit der expliziten Feststellung beendet haben, dass „der Sohn eines Wesens mit dem Vater“ sei, so dass nahezu alle Bischöfe, die anderer Meinung gewesen waren, nachgegeben hätten.
Die Kanones des Konzils sind die ersten Lehrentscheidungen der christlichen Gesamtkirche, die u. a. durch die überlieferten, gemeinsamen Unterschriften der Bischöfe und Kleriker bedeutend geworden waren; besonders aber durch den offiziellen Status des nicänischen Konzils unter der Autorität von Kaiser Konstantin I, welcher die Kanones und Beschlüsse des nicänischen Konzils bestätigte, die damit Gesetzeskraft für die römische Reichskirche erlangten.[3] Die vorhergehenden Synoden und Konzilien waren regional von Kirchenvertretern selbst organisiert worden ohne entsprechende Möglichkeiten einer Allgemeinverbindlichkeit/Gesetzeskraft der Beschlüsse und deren Durchsetzungsfähigkeit.