Erzherzog (Abkürzung: Ehzg.) war von 1453 bis 1918 der Titel des Herrschers des Erzherzogtums Österreich als Erzherzog zu Österreich, Archidux Austriae (mittellateinisch; Abkürzung: A.A.). Den Titel trugen vom 18. Jahrhundert an auch die weiblichen Nachkommen der Familie Habsburg-Lothringen.
Alle ab 1486 gewählten römisch-deutschen Kaiser und Könige aus dem Hause Habsburg, bzw. ab 1780 Habsburg-Lothringen, trugen den Titel im Sinne eines erblichen Adelstitels und in diesem Sinne trugen ihn ab 1804 auch alle Kaiser von Österreich. Da das Hausgesetz Habsburgs bis zum 17. Jahrhundert Erbteilungen zwischen Söhnen verlangte und mehrere Prinzen in Teilen der Habsburgermonarchie parallel regierten, trugen alle Regierenden den Erzherzogstitel. Nachdem durch die Pragmatische Sanktion eine Teilung ausgeschlossen wurde, waren „Erzherzog von Österreich“ und „Erzherzogin von Österreich“ die Adelstitel und Würde aller (ab 1804: kaiserlichen) Prinzen und Prinzessinnen des Hauses Österreich, unabhängig von der Ausübung der Regierung über das Erzherzogtum Österreich.
Geschaffen wurde der Titel mit dem Zusatz „Erz-“ in der Form Pfalzerzherzog von Herzog Rudolf IV. im als Privilegium Maius bezeichneten Schriftstück von 1359.[1]
Der Titel Erzherzog nimmt Bezug auf die Kurfürsten, die auch als Erzfürsten (Erzbischöfe; Erzkämmerer, -marschall, -schenk, -truchsess) bekannt waren. Die drei Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches waren ex officio dessen drei Erzbischöfe als geistliche Erz- bzw. Kurfürsten, also der von Mainz (Erzkanzler für Deutschland), der von Köln (Erzkanzler für Italien) und der von Trier (Erzkanzler für Burgund).
Die Goldene Bulle Karls IV. 1356 hatte schriftlich festgelegt, welche Reichsfürsten als sog. Kurfürsten (zu mittelhochdeutsch kur oder kure für Wahl) das Recht hatten, den Kaiser zu wählen; dies war mit einer Reihe anderer Privilegien verbunden. Da die Habsburger in der Goldenen Bulle leer ausgegangen waren, ließ Rudolf kurzerhand zur Erhöhung seiner Familie ein eigenes (falsches) Privileg erstellen, das Privilegium Maius, das ihm unter anderem den Titel „Pfalzerzherzog“ verlieh und ihn damit den Kurfürsten de facto gleichstellte. Dieser neue Titel wurde allerdings von Kaiser Karl IV., seinem Schwiegervater, nicht anerkannt. Herzog Ernst der Eiserne führte ab 1414 als erster Fürst den offiziell noch nicht anerkannten Titel „Erzherzog“.
Der Titel des Erzherzogs bildete eines der fundamentalen Standbeine der habsburgischen Hausmachtpolitik, indem er die untrennbar mit der Familie verbundenen erblichen Besitzungen und Herrschaftsansprüche in den Zeiten sicherstellen sollte, in denen die Habsburger als Könige von Böhmen und Ungarn, sowie Römische Könige und Kaiser von einer Wahl oder Amtsbestätigung abhängig waren, selbst aber weder einen ureigenen Königstitel noch eine erbliche Kurwürde innehatten (letztere war mit der Königswürde von Böhmen verbunden).