Europäische Gemeinschaft


Die Europäische Gemeinschaft (EG) war eine supranationale Organisation, die mit dem Vertrag von Maastricht 1993 aus der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervorging. Sie war als eine der drei Europäischen Gemeinschaften Teil der ersten und wichtigsten der drei Säulen der Europäischen Union. Der Rechtskörper der Europäischen Gemeinschaft war damit das Kernstück der Europäischen Union (EU). Grundlage der EG war der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag).

Bereits vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon hatte die Bezeichnung Europäische Union in der Umgangssprache die Europäische Gemeinschaft ersetzt, jedoch blieben EU und EG juristisch unterschiedliche Institutionen. Anders als die „Dachorganisation“ EU verfügte die EG über eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit völkerrechtliche Handlungsfähigkeit. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Existenz der EG beendet. Ihre Rechtsnachfolgerin wurde die Europäische Union, die durch den Vertrag nun selbst Rechtspersönlichkeit erhielt. Der EG-Vertrag wurde in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) umbenannt.

Die Vorgängerorganisation der Europäischen Gemeinschaft, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), wurde am 25. März 1957 in Rom von den sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, oft auch Montanunion genannt) gegründet. Grundlage war der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (abgekürzt EWG-Vertrag), dessen Inhalte im Wesentlichen auf der Konferenz von Messina erarbeitet worden waren. Gleichzeitig gründeten die Staaten auch die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom); EWG-Vertrag und Euratom-Vertrag werden daher zusammen als die Römischen Verträge bezeichnet. Zusammen mit der bereits 1951 gegründeten EGKS bestanden nun also drei Gemeinschaften, die zusammen auch als Europäische Gemeinschaften (EG) bezeichnet werden. 1967 wurden die Organe dieser drei Gemeinschaften durch den EG-Fusionsvertrag zusammengelegt. Am 11. Mai 1967 beantragte die britische Regierung (unter Harold Wilson (Labour), Premierminister von Oktober 1964 bis Juni 1970) den Beitritt zur EG; am 27. November 1967 kündigte Charles de Gaulle sein bzw. Frankreichs Veto gegen den Beitritt Großbritanniens an und legte es in der Sitzung des EWG-Ministerrates am 19. Dezember 1967 auch ein.[1]

Zum 1. Januar 1973 traten Großbritannien, Irland und Dänemark der EG bei („EG-9“), zum 1. Januar 1981 Griechenland („EG-10“) und zum 1. Januar 1986 Spanien und Portugal („EG-12“); weiteres siehe hier.


Die drei Säulen der Europäischen Union (vor Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages)