Föderalismus


Unter Föderalismus (von lateinisch foedus ‚Bund‘, ‚Bündnis‘) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind. Oftmals wird der Begriff undifferenziert benutzt und sowohl auf Föderationen im engeren Sinne als auch auf Konföderationen angewandt.

Als föderalistischer Staat, in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt, wird demzufolge ein Staat mit einer föderalen Verfassung bezeichnet. Er ist nach dem föderativen Prinzip (oder Bundesstaatsprinzip) aufgebaut und besteht somit aus Teilstaaten, die bestimmte (beschränkte) staatsrechtliche Kompetenzen ausüben, welche nicht vom Bund als Gesamtstaat abgeleitet sind.[1] Neben dem Gesamtstaat besitzen daher auch die Gliedstaaten eines Bundesstaates in staatsrechtlicher Hinsicht eine eigene, originäre Hoheitsgewalt über die Bevölkerung in ihrem Territorium.[2]

Teilweise wird den Gliedern des Bundes ein Austrittsrecht eingeräumt, wobei das geschriebene Verfassungsrecht aber nicht notwendigerweise mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen muss. Die „Prinzipienerklärung“ der UNO-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 schließt ein Recht auf Sezession im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Völker weitgehend aus.[3]

Der Begriff Föderalismus leitet sich aus dem lateinischen Wort foedus ab, welches zunächst allgemein ‚Bündnis‘ (zwischen Staaten), ‚Vertrag‘ (zwischen Privatpersonen) bedeutete.[4]

Das Begriffsgeflecht foedus, foederati, Föderation, föderal steht im Wandel der Zeit und entzieht sich daher einer festen Definition (siehe auch AbschnittVereinigte Staaten und konträre Wortbedeutung“).[5]

Als Föderaten galten Volksstämme in der voraugustäischen Römischen Republik, die weder Kolonien Roms waren noch römisches Bürgerrecht besaßen. Mit ihnen bestanden Bündnisse (foedera), welche ihnen auferlegten, Rom militärisch zu unterstützen. Im späteren Geschichtsverlauf zur Zeit der Völkerwanderung übertrug sich der Begriff auf jene barbarischen, meist germanischen Volksstämme, die die Erlaubnis bekamen sich innerhalb des Römischen Reichs anzusiedeln; auch hier stellten diese als Gegenleistung Truppen für die römische Armee. In der spätantiken Entwicklung des Militärwesens wandelte sich die Begriffsbedeutung und bezeichnete vielmehr das Föderatenrecht; unter dem multiethnische Söldnertruppen, in denen auch römische Bürger Dienst taten für Rom, die Streitkräfte bildeten. Diese historische funktionale Bedeutung hat mit dem heutigen Föderalismus nichts zu tun.[6]


Karte der Staaten mit föderaler Verfassung