Der Finanzierungsbedarf bezeichnet das Ergebnis der Finanzierungsbedarfsrechnung im Rahmen der Kreditaufnahme oder den gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsbedarf der Unternehmen innerhalb einer Volkswirtschaft.
In einer geschlossenen Volkswirtschaft resultiert die Höhe des Finanzierungsbedarfs der Unternehmen (gesamt) aus der Höhe des Sparens (im Sinne von Ausgabenverzicht) der privaten Haushalte.[1] Der Finanzierungsbedarf erhöht sich selbstverständlich für den komplementären Teil der Unternehmen, wenn ein anderer Teil der Unternehmen seine Einnahmen nicht unmittelbar wieder in voller Höhe investiert. Die Höhe des Investitionsbedarfs (I) der Unternehmen (u), abhängig vom Sparen an den Ausgaben innerhalb des Unternehmenssektors sowie dem Sparen (S) der privaten Haushalte (h), ergibt sich wie folgt:
Die Notwendigkeit der Höhe der Investitionen der Unternehmen resultiert nach vorheriger Gleichung also aus der Summe Sparen der privaten Haushalte (Konsumenten) + Sparen der Komplementärgruppe der Unternehmen. Dies gilt so jedoch nur bei ausgeglichenem Haushaltssaldo des Staates und bei neutralem Leistungsbilanzsaldo.
Gibt der Staat mehr aus, als er einnimmt, verringert sich um den Ausgabenüberschuss (Defizit) des Staates der Finanzierungsbedarf der Unternehmen (bei unveränderter Höhe des Sparens der privaten Haushalte). Umgekehrt gilt, wenn der Staat Einnahmeüberschüsse bildet, also mehr (aus den Abgaben inländischer Sektoren) einnimmt, als er ausgibt, dass sich um genau diesen Einnahmeüberschuss (Sparen) des Staates der Finanzierungsbedarf der Unternehmen per Saldo erhöht:[2][3]