Finanzprodukt


Unter Finanzprodukt (auch Finanzanlage[1], Finanzinstrument oder Anlageprodukt) versteht man im Finanzwesen Produkte, die einem Anleger als Geld- oder Kapitalanlage (Investition) oder einem Spekulanten zur Spekulation dienen.

Der Betriebswirt Erich Gutenberg lehnte die Anwendung des Produktionsbegriffs auf Dienstleistungen ab,[2] wodurch sich bis 1969 die Lehrmeinung verfestigte, dass Sachgüter produziert und Dienstleistungen „bereitgestellt“ würden. Es ist anzunehmen, dass er hiermit sein Erkenntnisobjekt eingrenzen, nicht aber bewusst den Herstellungsprozess von Dienstleistungen verneinen wollte. Nassau William Senior sprach bereits 1854 davon, dass Produkte in Dienstleistungen und Waren unterteilt werden (englisch „products are devided into Services and Commodities).[3] Die bankbetriebliche Fachliteratur übertrug ersichtlich erstmals 1969 produktionswirtschaftliche Erkenntnisse auf den Bankbetrieb[4] und sprach fortan von Bankproduktion und ihrem Ergebnis, den Bankprodukten. Insbesondere im Passivgeschäft der Kreditinstitute setzte sich in der Folge zunehmend der Begriff Finanzprodukte durch.

Ein Finanzprodukt beinhaltet die zentralen Elemente Zins/Gewinn/Ertrag, Laufzeit und Währung, die zunächst isoliert und anschließend so zusammengefügt werden, dass ein Finanzprodukt entsteht, welches bestimmte Leistungsmerkmale bündelt.[5] Finanzprodukte besitzen – in unterschiedlicher Gewichtung – die finanzwirtschaftlichen Funktionen der Liquiditäts­sicherung, Vermögensbildung und Risikoabsicherung. Deren Gewichtung in einem Finanzprodukt hängt von den Liquiditäts-, Ertrags- und Risikovorstellungen des Anlegers ab. Diese Risikovorstellungen kommen in Risikoklassen zum Ausdruck.

Als Finanzprodukte kommen sämtliche Anlageformen bei Kreditinstituten, Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkarten­unternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Leasing- oder Factoring­gesellschaften oder auch Schattenbanken in Frage. Noch 1985 hielten es Autoren für irreführend, den Versicherungsschutz als ein Produkt zu betrachten,[6] doch ist es heute üblich, Versicherungen als Finanzprodukte zu bezeichnen.[7] Als Anleger kommen Verbraucher, Unternehmen (insbesondere auch Kreditinstitute), institutionelle Anleger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts in Frage.