Fremdkapital ist in der Betriebswirtschaftslehre Kapital, das einer juristischen Person (Unternehmen oder Gebietskörperschaft) von ihren Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der Innenfinanzierung stammt (Rückstellungen). Gegensatz ist das Eigenkapital.
Fremdkapital liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung.
Die Veränderung des Fremdkapitals bezeichnet man als Finanzierungssaldo. In öffentlichen Haushalten entspricht dieser in der Regel dem Haushaltssaldo,[1] in bilanzierenden Unternehmen gibt es keine direkte Verbindung zwischen Bilanzsaldo und Finanzierungssaldo, da Veränderungen des Eigenkapitals möglich sind.
Wesentliche Bedeutung hat bei Unternehmen die – nicht immer leichte – Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital für Gläubiger und Analysten. Besteht auch nur die geringste Rückzahlungsmöglichkeit, dann gehört die entsprechende Bilanzposition zum Fremdkapital. Deshalb bilden alle Arten von Rückstellungen (auch Pensionsrückstellungen) einen Teil des Fremdkapitals, da mindestens eine 50-prozentige Rückzahlungswahrscheinlichkeit vorhanden ist. Eine erfolgsunabhängige Verzinsung spricht ebenfalls für Fremdkapital. Hybride Eigenkapitalformen bilden eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital[2] und werden daher auch Mezzanine-Kapital genannt:
Internationale Ratingagenturen erkennen derartige hybride Finanzierungsformen ganz oder teilweise als wirtschaftliches Eigenkapital an. Dabei wird vorausgesetzt, dass eine lange Laufzeit und/oder eine hohe Verlustbeteiligung vorliegen müssen und deshalb zu einer Anerkennung als Eigenkapital führen können.[5] Nachrangdarlehen können mit mindestens 50 % zum wirtschaftlichen Eigenkapital gerechnet werden.