Graf


Die althochdeutschen Formen grafio und gravo stammen wahrscheinlich über das mittellateinische graffio vom byzantinisch-altgriechischen grapheusSchreiber“. Der lateinische Ausdruck comes, auf den die meisten anderssprachigen Versionen zurückgehen (frz. comte/comtesse, engl. count/countess, ital. conte/contessa, span. conde/condesa usw.) bedeutet wörtlich „Begleiter“ (des Königs). Zu spätrömischer Zeit wurde als comes largitionum (Begleiter der Schatzkammer) ein hoher kaiserlicher Finanzbeamter bezeichnet.

Im Merowinger- und Frankenreich war ein Graf ein königlicher Amtsträger, der in einer Verwaltungseinheit (Grafschaft, Gau) die königlichen Hoheitsrechte ausübte. Karl der Große beseitigte die letzten Reste der älteren Stammesherzogtümer und führte stattdessen die sogenannte Grafschaftsverfassung ein. Die Verwaltung im Reich lag nun (wie bereits teils in merowingischer Zeit) vor allem in den Händen der Grafen. Diese fungierten nicht nur als Heerführer, sondern auch als königliche Amtsträger bei der Ausübung der Regalien. In bestimmten Bereichen waren sie Stellvertreter des Königs (Mark-, Burg- und Pfalzgrafen). Besondere Bedeutung erlangten die Markgrafen: In ihrem Amt bündelten sich verschiedene Kompetenzen in den neuen Grenzmarken, wo sie über weitreichende Sonderrechte verfügten.


Fürstenhut der standesherrlichen Grafen
Grafenkrone der Titulargrafen
Der Deichgraf auf seinem Pferd: Hauke Haien ist die Titelfigur aus Theodor Storms Novelle Der Schimmelreiter.