Verlobung


Die Verlobung (gehoben auch Verlöbnis) ist das Versprechen, mit einer anderen Person die Ehe einzugehen. Im europäischen Kulturraum findet die Verlobung in der Regel im Rahmen einer Liebesbeziehung statt. Eingeleitet wird sie hier durch ein gemeinsames Gespräch oder durch den Heiratsantrag einer Seite (auch Hochzeitsantrag genannt). Ein solcher Antrag wurde traditionellerweise bei heterosexuellen Beziehungen zumeist vom Mann erwartet. Die Verlobungszeit ist insbesondere eine Vorbereitungszeit auf die Ehe. Sie endet am Tag der Hochzeit, es sei denn, ein Verlobter tritt von dem Verlöbnis zurück. Das Verlöbnis wird auch durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst. Die Bezeichnung Verlobte wird auch zur Bezeichnung eines Brautpaares verwendet. Er bezeichnet im Verfahren der Eheanmeldung oder der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses die Personen, die einander heiraten wollen.

Die Verlobung (Verlöbnis) ist ein nicht einklagbares Eheversprechen. Während der Verlobungszeit impliziert die Beziehung zwischen den Verlobten stärkere oder schwächere soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten Familien/Verwandtschaftsgruppen.

Ein Verlöbnis ist bereits im Alten Testament bei 2. Mo 22,15 angesprochen. Es bezeichnete einen Vertragsabschluss, bei dem der Mann sich zur Zahlung einer Heiratsgabe verpflichtete und damit einen Anspruch auf die Frau erwarb.[1] Die Frage des Erwerbs der Frau wird auch im ersten Kapitel des Qidduschin behandelt. Nach biblischer Vorstellung ist während der Verlobungszeit noch kein ehelicher Beischlaf zulässig.

Ein Verlöbnis als Eheversprechen stellt besonders in Kulturen, in denen Ehen von den Eltern arrangiert werden, eine wichtige Phase im schrittweisen Herangehen an die Ehe dar. Ihm voran geht die Brautwerbung, die hoch institutionalisiert sein kann. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sie durch einen Dritten (Heiratsvermittler, Schadchen) oder den Brautwerber als Abgesandten der Familie des Mannes oder des Mannes selbst vorgebracht werden muss. Dies kann auch schon während der Kindheit der beiden vorgesehenen Ehepartner erfolgen. Während einer solchen Verlobungszeit wird nicht nur eine (emotionale) Beziehung zwischen den beiden Betroffenen, die sich oftmals vorher noch gar nicht oder nur vage kannten, hergestellt und gefestigt, sondern meist auch eine politisch-rechtliche Allianz zwischen ihren Verwandtschaftsgruppen. Das Verlöbnis dient dann nicht nur dem gegenseitigen Kennenlernen der zukünftigen Ehepartner, sondern auch der gegenseitigen Überprüfung der zukünftigen Allianzgruppen.


Heiratsantrag mit Kniefall
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