Ein Historiker oder Geschichtsforscher ist ein Wissenschaftler, der sich mit der Erforschung und Darstellung der Vergangenheit bzw. Geschichte beschäftigt. Neben den Vertretern der Geschichtswissenschaft werden auch die antiken, mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichtsschreiber als Historiker bezeichnet, obgleich sie nicht als Wissenschaftler im heutigen Sinne gelten – zur besseren Abgrenzung wird hier auch oft lediglich von „Geschichtsschreibern“ oder „Historiografen“ bzw. „Historiographen“ gesprochen, was aber nicht zwingend ist. Eine Form der Geschichtsschreibung ist die Chronik. Die Bezeichnung Historiker leitet sich von altgriechisch ἱστορία [hɪstoˈʁia] („Erkundung“, „Erforschung“) ab.
Historiker ist in Deutschland keine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung und Forschung und Lehre sind dem Grundgesetz nach frei. Dementsprechend kann sich jeder als Historiker bezeichnen, der sich wissenschaftlich oder publizistisch mit historischen Fragen befasst. Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) akzeptiert allerdings nur solche Mitglieder, die einen entsprechenden Universitätsabschluss oder der Geschichtswissenschaft gewidmete literarische Arbeiten vorweisen können. Viele Historiker – sofern sie in ihrem eigentlichen Fach arbeiten – wirken als Lehrer an Schulen sowie an Museen oder in Archiven, als Journalisten und Fachbuchautoren oder als Wissenschaftler an Universitäten und Forschungsinstituten. Aufgrund der begrenzten Budgets der öffentlichen Einrichtungen arbeiten etliche Geschichtsabsolventen heutzutage in der Wirtschaft. Dort sind sie vor allem im Marketing und der Unternehmensberatung tätig. Der Einstieg in die Wirtschaft, zunehmend aber auch im öffentlichen Bereich, kann teilweise nur durch Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen erreicht werden.
Die im Studium erlernten Schlüsselqualifikationen – recherchieren, analysieren und präsentieren – sind hierbei für viele Arbeitgeber von großer Bedeutung.
An deutschen Universitäten kann das Geschichtsstudium mit den akademischen Graden Bachelor und Master abgeschlossen werden. Diese haben die alten Magister-Abschlüsse und das Staatsexamen für das Lehramt bereits weitgehend abgelöst. Die Promotion zum Dr. phil. gilt auch bei Geschichtswissenschaftlern als Nachweis der Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft gelten auch Historiker ab der Promotion als ausgebildete, eigenständige Wissenschaftler. Voraussetzung für die Bekleidung einer Professur ist in Deutschland heute in den Geschichtswissenschaften in der Regel (trotz der Einführung der Juniorprofessur) allerdings nach wie vor die Habilitation.