Inhalt


Ein Inhalt (englisch content) ist etwas, das sich entweder in einem füllbaren Behältnis befindet oder von einer Form umschlossen bzw. in ihr enthalten ist. Der Begriff umfasst sowohl physische Inhalte (beispielsweise der Wein in einer Weinflasche), messbare Eigenschaften (beispielsweise die Kubatur eines Bauwerks) als auch nicht physische (abstrakte) Inhalte (beispielsweise der Inhalt eines Buches, eines Schriftstücks oder eines Datenspeichers). Physische Inhalte sind materielle Güter, die sich in einem Behälter befinden, etwa zur Lagerung oder für den Transport. Bei nicht-physischen Inhalten handelt es sich meist um Daten, Informationen oder um Wissen, Erfahrungen und Meinungen. Sie können beispielsweise in einer Datei, Nachricht oder einem Bild enthalten sein oder auch durch Literatur oder ein Kunstwerk vermittelt werden. Medieninhalte, insbesondere die der Neuen Medien, erfassen den Informationsgehalt, für den auch der AnglizismusContent“ (englisch für „Inhalt, Gehalt“) benutzt wird.

Das Wort Inhalt existierte im Mittelhochdeutschen noch nicht, sondern kann erst im 14. Jahrhundert nachgewiesen werden, als es am 30. Januar 1393 „nach inhaldung diesz brieffes“ vorkam.[1] Danach erschien es als „innehalt“ in einer Verkaufsurkunde des Riedesel Bellersheim aus dem Jahre 1440.[2] In einer Urkunde aus 1448 des Kurfürsten Friedrich II. ist von „Inhaldung“ die Rede.[3] Im Ostfriesischen Urkundenbuch von 1492 wird es als Urkundeninhalt erwähnt („des in orkonde … synt hyrup gemaket 2 nottulen gelicks inneholdes“).[4] Der „jnhalt“ eines Vertrags kam erstmals 1499 in den Urkunden zur Geschichte des Schwäbischen Bundes vor.[5] Zunächst schien sich der Begriff mit seinen verschiedenen Wortformen inhalt, inhald, innehaldt, innehold, inholde in der Rechtssprache für den Inhalt eines Briefes oder einer Urkunde zu spezialisieren, wobei diese Wortformen auf eine gemeinsame Wurzel mit dem Ausdruck „inne halten“ hindeuten.

Friedrich Esaias Pufendorf erwähnte 1770 den „inhold“ im Zusammenhang mit der Renovierung der Religion durch die Reformation.[6] Ersichtlich erwähnte erstmals der Lexikograf Johann Christoph Adelung im Jahre 1775 die verschiedenen Bedeutungsvarianten.[7]

Der Inhalt ist ein abstrakter, polysemer Begriff mit verschiedenen mehrdeutigen Bedeutungsvarianten. Neben seinen physischen, messbaren oder nicht physischen Varianten kann auch der qualitative und der quantitative Aspekt eine Rolle spielen. Beim qualitativen Aspekt ist die Frage nach dem wesentlichen zweckbestimmten Inhalt zu beantworten (Rangordnung), beim quantitativen steht die Frage der Inhaltsmenge im Vordergrund. Inhalte sind für Interessenten unzureichend, wenn die Qualität und/oder Quantität nicht den Anforderungen entspricht, und überflüssig, wenn sie entsprechend die Anforderungen übersteigen.