Die International Mineralogical Association (deutsch Internationale Mineralogische Vereinigung, Abkürzung IMA) ist eine gemeinnützige wissenschaftliche Vereinigung mit dem Ziel, die Wissenschaft der Mineralogie zu unterstützen und zu fördern.[1] Gegründet wurde die IMA 1958 und besteht zurzeit aus 38 Mitgliedern, nationalen mineralogischen Gesellschaften und Gruppen.
Die IMA bezeichnet sich selbst als einzige wirklich internationale Organisation zur Förderung der weltweiten Zusammenarbeit der Mineralogischen Institute. Außerdem soll die Arbeit der Mineralogie, eine der ältesten Zweige der Wissenschaft, die die Erz, Edelstein, Mineralöl und industriell verwertbare Minerale suchenden Industrien unterstützt, vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gebracht werden.
Eine der wichtigsten Kommissionen ist die Commission on new Minerals, Nomenclature and Classification (Abkürzung CNMNC, deutsch: Kommission für neue Minerale, Mineralnamen und Klassifikation), die sich damit beschäftigt, die Nomenklatur der über 4.600 Minerale, Varietäten und Synonyme zu vereinheitlichen und zu standardisieren. Gegründet wurde diese Kommission 1959 ursprünglich als Commission on new Minerals and Mineral Names (CNMMN). 2006 wurde sie mit der Commission on Classification of Minerals (CCM) zur CNMNC zusammengelegt.[3]
Die Hauptaufgabe der CNMNC ist es zu garantieren, dass strenge Verfahren eingehalten werden, bevor neue Minerale bzw. Neudefinitionen und/oder Änderungen der Bezeichnung anerkannt und angewandt werden. Darüber hinaus koordiniert die CNMNC auch das Verfahren zur Klassifikation der Minerale. Die entsprechenden Richtlinien wurden zuletzt 1998 im Wissenschaftsmagazin „The Canadian Mineralogist“ veröffentlicht.[4]
Entsprechend der Hauptaufgabe erhält jeder Antrag eine Eingangs-Nr. bestehend aus der Abkürzung IMA für die Mutterorganisation, der Jahreszahl der Antragsstellung und einer fortlaufenden Nummer. So erhielt beispielsweise der 66. Antrag des Jahres 1998 zur Anerkennung des Minerals Gottlobit die Nr. 1998-066 (zur Verwendung und Kennzeichnung unter anderem in externen Datenbanken wird noch das Kürzel IMA vorangestellt). Nach etwa 30 Tagen (früher etwa 3 Monate) entscheidet die Kommission per Wahl darüber, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird.