Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften kommt laut § 264 HGB ein Anhang hinzu. Gegebenenfalls wird der Jahresabschluss ergänzt um einen Lagebericht. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet; sie erstellen in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung.
Der Jahresabschluss hat zwei Grundfunktionen: Er informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und stellt die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses auf.
Das deutsche Handels- und Steuerrecht schreibt grundsätzlich jedem gewerblichen Unternehmen vor, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss aufzustellen.
Im Handelsrecht ist die grundsätzliche Buchführungspflicht in § 238 HGB und die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses in § 242 HGB geregelt. Eine Ausnahme von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht findet sich für Einzelkaufleute unterhalb bestimmter Schwellenwerte in § 241 a HGB. Das allgemeine Handelsrecht wird durch handelsrechtliche Nebengesetze ergänzt, insb. §§ 150 ff. AktG, §§ 41 ff. GmbHG, § 33 GenG. Die Legaldefinition des Jahresabschlusses findet sich in § 242 Abs. 3 HGB: Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ist in den §§ 140, 141 AO geregelt. Sie ergibt sich einerseits derivativ (§ 140 AO) und anderseits originär (§ 141 AO) für gewerbliche Unternehmer sowie für Land- und Forstwirte bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte von Umsatz, Betriebsvermögen oder Gewinn.
Die handelsrechtlichen Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen im österreichischen Unternehmensgesetzbuch enthalten.