Die Bezeichnungen Königsstadt und Lehnstadt waren in Königreich Böhmen im Mittelalter ein städtisches Privileg und ein wichtiges Element des königlichen Besitzes. Dieser Besitz sollte unveräußerlich sein und durfte vom Herrscher nicht verpfändet werden. Sie unterstanden direkt dem Böhmischen König bzw. der Böhmischen Krone.
Die Städte entstanden durch Initiative und Förderung des Landesherrn, zumal dieser an einer Stärkung der Wirtschaftskraft seines Herrschaftsraumes, der Erhöhung des Steuerertrags, der Steigerung des Verteidigungspotentials, der Gewinnung von Verwaltungszentren sowie dem Aufbau und der Festigung eines politischen Gegengewichts zu den mächtigen Adelsgeschlechtern im Lande sich interessiert zeigte.[1]
Politisch blieben die immer wieder privilegierten Städte der zentralen Gewalt des Königs zu- und untergeordnet, sie dienten – sofern nötig – als politisches Druckmittel gegenüber dem Landesadel. 1281 waren sie erstmals auf einem Landtag präsent, in der politischen Krise nach dem Aussterben der Přemysliden im Mannesstamm 1306 traten sie mit einem begrenzten Geltungsanspruch hervor.[1]
Nach der Ausbreitung des Städtenetzes über das gesamte Staatsgebiet stellten die anderen Obrigkeiten untergeordneten Städte eine überwiegende Mehrheit dar, aber sie konnten sich nur ausnahmsweise mit den königlichen Städten messen. Die Vorteile der letzteren lagen sowohl in der Anzahl der Einwohner, in der wirtschaftlichen Vorrangstellung und in der finanziellen Kraft als auch in der gehobenen Rechtsstellung.[2]
Königliche Städte standen unter der Aufsicht eines königlichen Beamten, des Unterkämmerers.[2] Seit etwa 1270 war das Amt des königlichen Unterkämmerers in den meisten Kommunen mit Stadtbesteuerung und Stadtsteuerung befasst, jeweils ein solcher Unterkämmerer amtierte für Böhmen und für Mähren.[1] Die Verwaltung der Städte war in vielem von seinen Befugnissen abhängig, was sich bereits in der Einsetzung des städtischen Rates widerspiegelte. Die andauernde Stärke der königlichen Macht behauptete auch in der Folgezeit ihr Übergewicht, was dem inneren städtischen Leben seine spezifischen Züge aufdrückte.[2]Längere Zeit fungierte als Repräsentant des Landesherrn vor Ort ein königlicher Richter (Gerichtshoheit), dem der Bürgermeister als zentrale Figur aus den Reihen der Bürger gegenübertrat. Erst allmählich begannen sich Strukturen der inneren Selbstverwaltung herauszubilden (Schöffen, Rat) und die Entwicklung hin zu einer „dynamisch-modernen Bürgerstadt“, so Peter Moraw, mit der bekannten sozialen und daraus erwachsenden rechtlichen Differenzierung verlief.[1] Zunächst erhielten die meisten Städte anfangs nur die Niedergerichtsbarkeit; die Hochgerichtsbarkeit folgte oft erst an der Wende zur Frühen Neuzeit.[3]
In den Ländern der Böhmischen Krone gab es Anfang des 16. Jahrhunderts etwa 40 Städte mit königlichen Privileg. Vor allem in der Ständeordnung nahmen die Bürger dieser Städte eine höhere Stellung ein als sonstige Untertanen.