Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen auf ihre Kapitalbeteiligung auf Aktien bzw. Stammeinlage in Verzug sind.
Hat ein Aktionär einer Aktiengesellschaft oder ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Zahlungen zu seiner Einlage nicht rechtzeitig geleistet und ist eine Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Aktionär seiner Aktien bzw. der Gesellschafter seines Geschäftsanteils und der geleisteten Teilzahlungen für verlustig erklärt werden.
Der Ausschluss der betroffenen Aktionäre kann entweder durch gerichtliches Aufgebotsverfahren oder außergerichtlich durch Kraftloserklärung, die von der Gesellschaft ausgesprochen werden kann, durchgesetzt werden.