Das Gewerbe des Kaufmanns bestand ursprünglich im Handel mit Waren. Die kaufmännischen Berufe gehen heute weit über die Tätigkeiten des Kaufens und Verkaufens hinaus und umfassen große Teile des Dienstleistungssektors.
Die Berufsbezeichnung für Frauen lautet Kauffrau. Historisch gesehen bezeichnet der Begriff Kauffrau eine Handel treibende Frau oder auch die Frau eines Kauf- oder Handelsherrn.[1] Üblich sind die Abkürzungen Kfm. und Kffr.[2] Der Plural ist Kaufleute.[3]
Den traditionellen drei Ständen der Gesellschaft, dem Klerus, dem Adel und den Bürgern, wurden als vierte Säule die Kaufleute zugeordnet.[4] Diese Säule wurde zuweilen regelrecht umgestürzt, da den Kaufleuten Betrug und das Prahlen mit ihrem Reichtum vorgeworfen wurde.
Zugleich jedoch wurde die Tätigkeit des Kaufmanns als Arbeit aufgewertet. Dem entsprechen seit dem 12. Jahrhundert Bemühungen, die Kaufleute als Bestandteil des städtischen Bürgertums in das mittelalterliche Gesellschaftsschema aufzunehmen. Der Kaufmann wurde als gesellschaftlich höher stehend angesehen als der Händler, wenngleich beide ihren Lebensunterhalt durch den Handel verdienten.[5] Im Mittelalter waren Kaufleute oftmals in einer Gilde oder Hanse organisiert und gehörten zur städtischen Oberschicht, dem Patriziat.[6][7]
Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns kam 1494 in Italien auf und wird Luca Pacioli zugeschrieben: „Es gilt nichts höher als das Wort des guten Kaufmanns, und so bekräftigen sie ihre Eide, indem sie sagen: Bei der Ehre des wahren Kaufmanns“.[8]
Kaufmännische Berufe besitzen spezielle Bezeichnungen, die sich von den handelsrechtlichen Bezeichnungen unterscheiden.