Dieser Artikel über Kindheit und Jugend in Deutschland behandelt die Lebensbedingungen Minderjähriger in Deutschland in der Gegenwart. Eine genaue empirische Übersicht vermitteln die World Vision Kinderstudien und die Shell Jugendstudien, an deren Konzeption und Umsetzung der Sozialforscher Klaus Hurrelmann maßgeblich beteiligt ist.
In Deutschland leben (Stand: Mai 2003) 14,9 Millionen minderjährige Kinder.[1] Laut deutschem Mikrozensus von 2005 werden diese von rund 8,8 Millionen 15- bis 64-jährigen Müttern großgezogen (Stand: März 2004; die betreffenden Aussagen des Mikrozensus besagen nichts über die Väter).[2] Die 1,7 Millionen ostdeutschen Mütter mit minderjährigen Kindern ziehen am häufigsten ein Einzelkind groß (50 %, früheres Bundesgebiet: 37 %), die entsprechenden 7,1 Millionen westdeutschen Mütter am häufigsten zwei Kinder (45 %, neue Länder und Berlin: 40 %).[2] Am seltensten betreuten ost- und westdeutsche Mütter mit minderjährigen Kindern drei und mehr Kinder im Haushalt, nämlich 18 % der entsprechenden westdeutschen Mütter und 10 % der jeweiligen ostdeutschen Mütter.[2]
Laut Aussage des Kinderhilfswerks UNICEF hat sich die Zahl der Geburten von 1960 bis 2004 fast halbiert.[3] Mütter sind heute bei der Geburt ihres ersten Kindes durchschnittlich 30 Jahre alt, fünf Jahre älter als 1960.[3]
Junge Menschen wollen immer weniger Kinder. 2005 wollten 26,3 % der Männer und 14,6 % der Frauen in Deutschland keine Kinder.[3] UNICEF hob hervor, dass es in Essen dreimal so viele Autos gebe wie Kinder, in Hamburg viermal und in München fünfmal so viele Autos wie Kinder.[3]
Von vornherein umstritten waren folgende Aussagen, die sich Kritikern zufolge aus der Art der Erhebung des Mikrozensus ergab: Mit 35 Jahren sind 62 % der Hochschulabsolventinnen kinderlos. Demographen gehen davon aus, dass in Zukunft die Hälfte aller Akademikerinnen lebenslang kinderlos bleiben wird. Diese Zahlen sind umstritten. Nach anderen Quellen sind nur 42 % der 40-jährigen Akademikerinnen kinderlos.[4]Siehe auch: Kinderlosigkeit
Nach deutschem Namensrecht trägt das Kind als Nachnamen den Ehenamen der Eltern bzw. den Familiennamen eines Elternteils. Der Vorname des Kindes wird durch die sorgeberechtigten Eltern bestimmt. Das Kind kann erst bei Volljährigkeit und nur in eng definierten Ausnahmefällen aus wichtigem Grund eine Namensänderung bewirken.