Eine Kirche oder ein Kirchengebäude ist ein von einer oder mehreren christlichen Konfession(en) zum Gottesdienst, zum Gebet und zur stillen Einkehr genutzter Sakralbau. Ausgehend von der etymologischen Bedeutung des altgriechischen Wortes κυριακή [οικία] kyriakḗ [oikía], deutsch ‚dem Herrn gehörend[es Haus]‘ gelten Kirchen als Gotteshäuser. Kirchen werden darüber hinaus manchmal auch für Gemeindeversammlungen, kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzerte), Vorträge und weitere kirchliche, kulturelle und soziale Aktivitäten genutzt.
Als Kirchenbau bezeichnet man im Bereich von Architektur und Bauwesen die Disziplin, die sich mit Entwurf, Neubau, Umbau und Erhalt von Kirchen beschäftigt.
Die Kirche ist der zentrale Ort des Gottesdienstes der römisch-katholischen, alt-katholischen, orthodoxen, iroschottischen, anglikanischen und der evangelischen Gemeinden. Sie dient der Versammlung der Glaubensgemeinschaft, der gemeinsamen Andacht, der Verkündigung des Wortes Gottes, der Spendung und dem Empfang von Sakramenten und Sakramentalien. Außerhalb von Gottesdiensten dienen Kirchen – sofern sie offen stehen – auch dem persönlichen individuellen Gebet, dem Innehalten vor Gott oder einfach nur dem Zur-Ruhe-Kommen (vergleiche Raum der Stille).
Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche ist es „ein heiliges, für den Gottesdienst bestimmtes Gebäude, zu dem die Gläubigen das Recht freien Zugangs haben, um Gottesdienst vornehmlich öffentlich auszuüben.“[1] Für Martin Luther war ein Gebäude nur dann Kirche, wenn Christen darin zusammenkommen, „bitten, predigt horen und sacrament empfahen.“ Er empfiehlt deshalb den Abbruch von Kirchen, wenn diese nicht mehr dem gottesdienstlichen Geschehen dienen: „wie mit allen anderen hewßern thutt, wenn sie nymmer nütz sind“. Der Kirchenbau an und für sich besitzt nach Luther keine Heiligkeit. Ähnlich sah es der reformierte Theologe Heinrich Bullinger (1504–1575). Heilig war eine Kirche für ihn, „sofern sie durch den heiligen Gebrauch – und das heißt durch den gottesdienstlichen Gebrauch der Gemeinde – geheiligt wird.“[2]
Die Unterschiede im Verständnis spielen auch bei der Heiligung des Gebäudes eine nicht unbedeutende Rolle. Während etwa in der römisch-katholischen Kirche ein Kirchengebäude durch den dem Bischof vorbehaltenen Ritus der Kirchweihe geweiht („dediziert“) oder gesegnet wird,[3] werden evangelische Kirchen ihrer Bestimmung übergeben,[4] beziehungsweise „gewidmet“.[5] Wird eine Kirche nicht mehr benutzt, so geht dem in der katholischen Kirche die Profanierung voran, evangelischen Kirchen in der Regel eine sogenannte „Entwidmung“.