Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), auch als Kosten- und Erlösrechnung (KER), Kostenrechnung (KoRe) oder Betriebsergebnisrechnung bezeichnet, ist ein Aufgabengebiet der Betriebswirtschaftslehre.
Sie ist Teil des internen Rechnungswesens und unterliegt insgesamt nicht derart stark bindenden gesetzlichen Vorschriften wie die Finanzbuchhaltung. Die KLR dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die kurzfristige operative Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten. Die langfristige strategische Planung erfolgt mit Hilfe der Investitionsrechnung.
Die KLR ist ein institutionalisiertes Informationssystem, das alle wirtschaftlich auswertbaren Vorgänge der Informationsgewinnung und -verarbeitung über angefallene oder geplante Geschäftsvorgänge beinhaltet und vorwiegend an Unternehmensinterne gerichtet ist. Die KLR dient der Ermittlung von Kosten- und Leistungsinformationen zur besseren Übersichtlichkeit der Betriebsbilanz. Hauptaufgabe der KLR ist der Nachweis des Werteverzehrs von betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren bezogen auf die Wertschöpfungskette in einer Rechnungsperiode.
Grundsätzlich gilt für die Einführung oder Beibehaltung der Kostenrechnung, dass diese Aufgaben selbst nicht mehr Kosten verursachen dürfen, als sie Einsparungen und Wertschöpfung – im Sinne der Informationsbeschaffung – für den Betrieb bringen.
Für alle Kostenrechnungsverfahren mit der retrospektiven Analyse gilt wegen der fehlenden Bindung an den bereits abgelaufenen Prozess, dass sie keinen steuernden Eingriff in das laufende betriebliche Geschehen erlauben.
Die KLR erhält ihre Quelldaten aus der Finanzbuchhaltung, der Betriebsstatistik, aus externen Quellen sowie durch Eigenerstellung (zum Beispiel kalkulatorische Kosten). Die KLR ist heute in größeren Unternehmen Bestandteil von ERP-Systemen und bezieht aus diesen Systemen viele Quelldaten wie z. B. Arbeitspläne und Stücklisten für die Kalkulation und Ausführungszahlen von Prozessen für eine Prozesskostenrechnung.