Die Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser war eine Abfolge mehrerer weltlicher und sakraler Hoheitsakte, Zeremonien und Weihen zur Amtseinsetzung eines neuen Herrschers im Heiligen Römischen Reich.
Das Ritual, das sich über einen langen Zeitraum herausbildete, war geprägt durch den Charakter des Reiches als Wahlmonarchie. Es verband Traditionen des antiken römischen und des späteren karolingisch-fränkischen Kaisertums mit denen der Königserhebung germanischer Völker und der kirchlichen Bischofsweihe. Seit dem Spätmittelalter folgte es den Regelungen der Goldenen Bulle, dem 1356 unter Karl IV. entstandenen Reichsgrundgesetz, und blieb bis zur Krönung Franz II. im Jahre 1792 fast unverändert.
Das Krönungsritual entwickelte sich im Laufe mehrerer Jahrhunderte aus der germanisch-fränkischen Tradition der Erhebung eines Königs auf den Schild, als Zeichen, dass dieser der vom Volk erwählte Führer sei. Zwar wird bei Isidor von Sevilla die Verwendung von goldenen Kronen bei westgotischen und lombardischen Königen des 7. Jahrhunderts erwähnt, doch ist fraglich, ob diese Kronen als symbolische Zeichen beim Herrschaftsantritt eine Rolle spielten.
Von einer Krönung im eigentlichen Wortsinne ist nach den Quellen auch noch nichts bei Pippin dem Jüngeren zu erkennen, der mit Zustimmung des Papstes 751 zum König erhoben wurde. Einhard berichtet:
„Er wurde von der Hand des Erzbischofs und Märtyrers Bonifatius, heiligen Andenkens, durch die Heilige Ölung zu dieser Hohen Würde gesalbt und nach Frankenbrauch zu Soissons auf den Königsthron erhoben.“[1]
Die Salbung, die hier erstmals im Frankenreich belegt ist, fügte der Königserhebung, deren zentraler Akt sie bleiben sollte, eine sakrale Komponente hinzu. Mit ihr sollte das Königsheil, das schon seit vorchristlicher Zeit die Herrschaft der Merowinger legitimierte, auf die neue Dynastie der Karolinger übertragen werden. Von einer Krönung dagegen ist weder bei Einhard noch in anderen zeitgenössischen Quellen die Rede. Möglicherweise wurde sie aber als zusätzlicher Akt durchgeführt. Zu erkennen ist die zentrale Stellung der Schilderhebung auch noch bei Pippins Söhnen Karl dem Großen und Karlmann I., die 754 in Noyon und in Soissons inthronisiert wurden.