Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser


Die Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser war eine Abfolge mehrerer weltlicher und sakraler Hoheitsakte, Zeremonien und Weihen zur Amtseinsetzung eines neuen Herrschers im Heiligen Römischen Reich.

Das Ritual, das sich über einen langen Zeitraum herausbildete, war geprägt durch den Charakter des Reiches als Wahlmonarchie. Es verband Traditionen des antiken römischen und des späteren karolingisch-fränkischen Kaisertums mit denen der Königserhebung germanischer Völker und der kirchlichen Bischofsweihe. Seit dem Spätmittelalter folgte es den Regelungen der Goldenen Bulle, dem 1356 unter Karl IV. entstandenen Reichsgrundgesetz, und blieb bis zur Krönung Franz II. im Jahre 1792 fast unverändert.

Das Krönungsritual entwickelte sich im Laufe mehrerer Jahrhunderte aus der germanisch-fränkischen Tradition der Erhebung eines Königs auf den Schild, als Zeichen, dass dieser der vom Volk erwählte Führer sei. Zwar wird bei Isidor von Sevilla die Verwendung von goldenen Kronen bei westgotischen und lombardischen Königen des 7. Jahrhunderts erwähnt, doch ist fraglich, ob diese Kronen als symbolische Zeichen beim Herrschaftsantritt eine Rolle spielten.

Von einer Krönung im eigentlichen Wortsinne ist nach den Quellen auch noch nichts bei Pippin dem Jüngeren zu erkennen, der mit Zustimmung des Papstes 751 zum König erhoben wurde. Einhard berichtet:

„Er wurde von der Hand des Erzbischofs und Märtyrers Bonifatius, heiligen Andenkens, durch die Heilige Ölung zu dieser Hohen Würde gesalbt und nach Frankenbrauch zu Soissons auf den Königsthron erhoben.“[1]

Die Salbung, die hier erstmals im Frankenreich belegt ist, fügte der Königserhebung, deren zentraler Akt sie bleiben sollte, eine sakrale Komponente hinzu. Mit ihr sollte das Königsheil, das schon seit vorchristlicher Zeit die Herrschaft der Merowinger legitimierte, auf die neue Dynastie der Karolinger übertragen werden. Von einer Krönung dagegen ist weder bei Einhard noch in anderen zeitgenössischen Quellen die Rede. Möglicherweise wurde sie aber als zusätzlicher Akt durchgeführt. Zu erkennen ist die zentrale Stellung der Schilderhebung auch noch bei Pippins Söhnen Karl dem Großen und Karlmann I., die 754 in Noyon und in Soissons inthronisiert wurden.


Die Wahl eines Königs. Oben: drei geistliche Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: Der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten: der neue König vor den Großen des Reiches (Heidelberger Sachsenspiegel)
Die Sieben Kurfürsten wählen Heinrich VII. zum König. Miniatur aus der Bilderchronik Heinrichs VII. (Codex Balduineus).
Die Kaiserkrönung Heinrichs VI. in einer Abbildung aus dem Liber ad honorem Augusti des Petrus de Ebulo, 1196
Wahlkapelle der römisch-deutschen Könige und Kaiser im Frankfurter Dom
Frankfurt am Main im 17. Jahrhundert, Wahl- und Krönungsort seit 1562
Deckblatt der Darstellung der Krönung Matthias’
Einzug von Joseph II. zur Krönung in Frankfurt (1764)
Der prunkvolle Krönungswagen Karls VII. zu seiner Krönung 1742
Feierliche Überführung der Reichskleinodien nach Frankfurt im Jahre 1790 zur Krönung Leopolds II.
Huldigung der Frankfurter Bürger vor Franz I. 1745, kolorierter Kupferstich