Bonität (von lateinisch bona, „Vermögen“, hieraus lateinisch bonitas „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche Personen, Unternehmen oder Staaten mit ihren Untergliederungen), die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Bonität), und der Wille, diese zurückzuzahlen (Zahlungswilligkeit). Bei Emittenten von Wertpapieren wird unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission samt der Zinsen zu bedienen und zu tilgen. Daraus ableitbar ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens sein wird, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten.
Die Bonität beinhaltet mithin regelmäßig zwei Kriterien, von denen die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit im Vordergrund der Analyse steht. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit bewertet. Hier sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen bei natürlichen Personen als Kreditnehmer und vom Management bei Unternehmensfinanzierungen von Interesse. Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten aufgrund der vergangenen und prognostizierbaren wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, den Kredit zurückzuzahlen (Kapitaldienstfähigkeit). Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Auswertung hinzugezogen.
Gläubiger, insbesondere Kreditinstitute, müssen ihre Kreditrisiken professionell einschätzen und einstufen können. Deshalb wurden Verfahren auf betriebswirtschaftlich-statistischer Grundlage entwickelt, die sich systematisch mit der Ermittlung und der nachfolgenden Einstufung der individuellen Bonität eines Schuldners befassen (Kreditwürdigkeitsprüfung). Ohne selbst Gläubiger zu sein, ermitteln auch Ratingagenturen permanent die Bonität von Schuldnern, um den Gläubigern ihr Ergebnis entgeltlich als Rating zur Verfügung zu stellen.
Informationen zur Prüfung der Bonität eines Unternehmens lassen sich heute in zahlreichen Quellen finden. Für eine zuverlässige Bonitätsprüfung erforderliche Informationen können je nach der Höhe des abzusichernden Risikos variieren, z. B. sollten Geschäfte mit höherem Risiko strenger und umfassender geprüft werden als Geschäfte mit geringem Risiko. Um eine Kreditgewährung an bonitätsschwache Kunden/Geschäftspartner zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Bonität vorher zu prüfen und die Kreditbedingungen des Kreditgeschäfts dem Ergebnis der Bonitätsprüfung anzupassen.
Eine Wirtschaftsauskunft bietet eine Vielzahl von Informationen. Oftmals kann zwischen Auskunftsprodukten unterschiedlicher Informationstiefe gewählt werden – je nach Grad des abzusichernden Risikos. Die Auskunft dient als Baustein bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, und es kann sinnvoll sein, die Auskunft mit weiteren Quellen zu kombinieren, wie z. B. interne Daten aus dem Rechnungswesen oder Informationen der Kundenbetreuung.