Sollzinsen sind eine Art des Kreditzinses, der von Kreditinstituten gemäß den Kreditbedingungen für die Inanspruchnahme von Krediten dem Kreditnehmer berechnet wird.
Nunmehr besteht für den Begriff „Sollzinssatz“ eine Legaldefinition in § 489 Abs. 5 BGB. Diese Bestimmung unterscheidet zwischen „gebundenen“, also Festzinsen, und „veränderlichen“, also variablen jährlichen Zinssätzen, die einer Kreditinanspruchnahme zugrunde gelegt werden. Eine für die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrags feststehende Prozentzahl ist demnach ein Festzins. Ein „veränderlicher“ Zinssatz liegt dann vor, wenn keine Sollzinsbindung für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart wurde, sondern eine Zinsbindung nur für kürzere Zeiträume vorgesehen ist. Die komplizierte gesetzliche Regelung macht damit den variablen Zinssatz zu einem Festzinssatz für die vereinbarte Laufzeit. Die Zinsanpassung bei variablen Zinsen ist demnach eine inhaltliche Vertragsgestaltungsmöglichkeit, bei der die Bestimmung der Leistung durch eine Vertragspartei fortwährend möglich ist.[1]
Der umgangssprachliche Begriff „Sollzinsen“ wird als Sammelbegriff für eine Vielzahl von Kreditarten benutzt. Die den Effektivzins beeinflussenden Zinsarten heißen preisbestimmende Faktoren (§ 16 Abs. 3 PAngV); hierzu gehören der Sollzins im engeren Sinne und die Darlehenszinsen.
Ursprünglich war der Begriff reduziert auf Kreditzinsen, die für Sollsalden auf Girokonten zu entrichten waren. Sie werden berechnet, wenn ein Girokonto durch Verfügungen einen Sollsaldo aufweist. Dieser Sollzins ist zumeist variabel und wird den allgemeinen Marktschwankungen angepasst.
Überziehungszinsen werden nur dann – zusätzlich zu den Sollzinsen – berechnet, wenn es zu einer Überziehung des Girokontos kommt. Eine Überziehung kann entweder entstehen durch Sollsalden, ohne dass eine Kreditlinie (Dispositionskredit, Kontokorrentkredit) besteht oder durch Überschreitungen dieser Kreditlinien.
Umgangssprachlich wurde der Begriff dann ausgedehnt auf alle Kreditzinsen, die bei den verschiedenen Kreditarten anfallen. Zinsen für gewährte Darlehen sind nach präziser Terminologie Darlehenszinsen, deren Höhe – je nach Vereinbarung – entweder für eine bestimmte Laufzeit fest vereinbart ist (Festzins) oder je nach Marktlage auch variabel sein können.