Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs (Kurwürde) zustand, mit dessen Würde seit dem 10. Jahrhundert der Anspruch auf das Kaisertum verbunden war.
Seit dem Dreißigjährigen Krieg schwankte die Zahl der Kurfürsten. Effektiv nahmen nie mehr als neun Fürsten an einer Kaiserwahl teil. Ihre Thronfolger wurden als Kurprinzen bezeichnet, Prinzregenten für einen Kurfürsten als Kuradministratoren. Das Wort Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.
Im Mittelalter gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben Reichsfürsten an. Ihre Zahl stieg in der frühen Neuzeit auf neun an, ging dann wieder auf acht zurück und betrug am Ende des Alten Reichs zehn. Jedem Kurfürsten war eines der Reichserzämter zugeordnet. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten:
Nachdem Bayern 1777 durch Erbschaft an den Pfalzgrafen bei Rhein gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hob die beiden geistlichen Kuren von Köln und Trier auf, der Kurerzkanzler erhielt als Ersatz für das an Frankreich verlorene Mainz das neu geschaffene Fürstentum Regensburg. Vier Reichsfürsten erhielten dagegen die Kurwürde neu. Dies waren:
Nachdem das Herzogtum Salzburg im Frieden von Pressburg 1805 an das Kaisertum Österreich gefallen war und der Herzog von Salzburg für diesen Verlust mit dem neu geschaffenen Großherzogtum Würzburg entschädigt wurde, ging auch die mit Salzburg verbundene Kurwürde auf das neu geschaffene Großherzogtum über. Alle Veränderungen seit 1803 wurden jedoch schon 1806 mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gegenstandslos. An einer Kaiserwahl konnte keiner dieser neuen Kurfürsten teilnehmen.