Kurfürst


Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs (Kurwürde) zustand, mit dessen Würde seit dem 10. Jahrhundert der Anspruch auf das Kaisertum verbunden war.

Seit dem Dreißigjährigen Krieg schwankte die Zahl der Kurfürsten. Effektiv nahmen nie mehr als neun Fürsten an einer Kaiserwahl teil. Ihre Thronfolger wurden als Kurprinzen bezeichnet, Prinzregenten für einen Kurfürsten als Kuradministratoren. Das Wort Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.

Im Mittelalter gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben Reichsfürsten an. Ihre Zahl stieg in der frühen Neuzeit auf neun an, ging dann wieder auf acht zurück und betrug am Ende des Alten Reichs zehn. Jedem Kurfürsten war eines der Reichserzämter zugeordnet. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten:

Nachdem Bayern 1777 durch Erbschaft an den Pfalzgrafen bei Rhein gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hob die beiden geistlichen Kuren von Köln und Trier auf, der Kurerzkanzler erhielt als Ersatz für das an Frankreich verlorene Mainz das neu geschaffene Fürstentum Regensburg. Vier Reichsfürsten erhielten dagegen die Kurwürde neu. Dies waren:

Nachdem das Herzogtum Salzburg im Frieden von Pressburg 1805 an das Kaisertum Österreich gefallen war und der Herzog von Salzburg für diesen Verlust mit dem neu geschaffenen Großherzogtum Würzburg entschädigt wurde, ging auch die mit Salzburg verbundene Kurwürde auf das neu geschaffene Großherzogtum über. Alle Veränderungen seit 1803 wurden jedoch schon 1806 mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gegenstandslos. An einer Kaiserwahl konnte keiner dieser neuen Kurfürsten teilnehmen.


Der Codex Balduineus (um 1340) enthält die erste bekannte bildliche Darstellung des Kurfürstenkollegiums:
Die Kurfürsten wählen Heinrich von Luxemburg zum König. Es sind dies, kenntlich durch ihre Wappen (v. l. n. r.), die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen, der bei der Wahl Heinrichs tatsächlich nicht anwesend war.
Sandsteinreliefs der sieben Kurfürsten und des deutschen Königs in Mainz (Originale: Frühes 14. Jahrhundert, Landesmuseum Mainz)
Beim Männleinlaufen über dem Hauptportal der Frauenkirche in Nürnberg umrunden die sieben Kurfürsten jeden Tag um 12 Uhr dreimal den sitzenden Kaiser.
Die Königswahl in der Darstellung des Sachsenspiegels. Oben: Die drei geistlichen Fürsten zeigen auf den König. Mitte: Der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten: der neue König vor den Großen des Reiches (Heidelberger Sachsenspiegel, um 1300)
Der König im Kreis der sieben Kurfürsten, gotischer Türzieher am Lübecker Rathaus
Trierer Exemplar der Goldenen Bulle mit dem Goldsiegel Karls IV.
Ausschnitt aus einer Handschrift der Goldenen Bulle aus der Wenzelswerkstatt: links der Kaiser, damals zugleich König von Böhmen, mit sechs Kurfürsten, rechts der Kölner Kurfürst. (Entstanden im Auftrag König Wenzels, 1400, Österreichische Nationalbibliothek, Cod. 338).
Darstellung der „siben churfürsten“ (Schedelsche Weltchronik 1493)
Der Kaiser mit sieben Kurfürsten (Abbildung im Erstdruck der Constitutio Criminalis Carolina 1533)
Der Kaiser und die acht Kurfürsten (Kupferstich von Abraham Aubry, Nürnberg 1663/64)